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PRESSEMITTEILUNG 214 Chemnitz, den 31.03.2008

Ansteckende Hirnhautentzündung - Eine meldepflichtige Infektionskrankheit

Hinweise zum Verlauf der Krankheit und zur Prophylaxe

Zu den wegen ihres oft dramatischen Krankheitsverlaufs besonders gefürchteten meldepflichtigen Infektionskrankheiten gehört auch die ansteckende Hirnhautentzündung (Meningitis epidemica).
Sie kommt weltweit vor, bei uns in Mitteleuropa vorwiegend in den infektreichen Winter- und Frühjahrsmonaten.
Die Erreger (Meningokokken) werden von 5 bis 10 Prozent der Menschen ohne Symptome im Nasen-Rachen-Raum getragen und können durch Tröpfcheninfektion (aerogen) beim Husten, Niesen oder Küssen auf andere Personen übertragen werden. Es gibt verschiedene Serotypen dieses Erregers (A, B, C, Y, W 135). Banale Erkältungskrankheiten können den Ausbruch einer Meningitis fördern.
Innerhalb einer nur kurzen Inkubationszeit von 2 bis 5 Tagen entwickeln sich beim Betroffenen nach leichten Infektzeichen plötzlich schwerwiegende Symptome wie Schüttelfrost, Erbrechen, Nackensteifigkeit, Kopfschmerzen, schweres Krankheitsgefühl und Bewusstseinstrübung. 20 Prozent der Erkrankungen bleiben nicht auf die Hirnhäute allein begrenzt, sondern verlaufen systemisch. In 2 bis 9 Prozent der Fälle ist der Krankheitsverlauf tödlich.
In der Altersverteilung dieser Erkrankung sind meistens Kleinkinder betroffen, aber auch Jugendliche, seltener Erwachsene.
Zur Prophylaxe stehen Impfstoffe zur Verfügung, aber nur gegen die Serogruppen A, C, Y und W 135, nicht gegen die in Deutschland vorherrschende Serogruppe B.

Im Freistaat Sachsen wird eine Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C ab dem 2. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr öffentlich empfohlen.
Einzelne Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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