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PRESSEMITTEILUNG 24 Chemnitz, den 15.01.2008
Information aus dem Tiefbauamt: Baumfällarbeiten
zum Erhalt und zur Sicherung einer Ufermauer an der Zwönitz
Im unmittelbaren Uferstützmauerbereich (Natursteinmauer) befinden sich einige mehrstämmige Bäume, die durch das Wurzelwerk das Stützmauergefüge bereits teilweise zerstört haben.
Durch das zerstörte Mauergefüge ist neben der Standsicherheit der Uferstützmauer auch die der Bäume beeinträchtigt. Diese haben sich bereits zum Gewässer so weit geneigt, dass durch die Kipplast und den Wurzeldruck die Uferstützmauer weiter geschädigt wird.
Um bis zur Erneuerung der Stützmauer eine Gefährdung, vor allem auch des Straßenbereiches der Einsiedler Hauptstraße, zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich die Bäume zu fällen.
Die Baumfällungen sind im Zeitraum vom 04.02. bis 08.02.2008 vorgesehen.
Gemäß der Vereinbarung mit dem Grünflächenamt vom 29.04.2004 sind sämtliche Maßnahmen am Baumbestand im Abflussprofil von Gewässern bzw. bei Schädigung wasserbaulicher Anlagen, wie Uferstützmauern nicht genehmigungspflichtig (§ 3, Abs. III Baumschutzsatzung).
Am 14.01.2008 wurden die Baumfällungen beim Grünflächenamt angezeigt.
Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Tiefbauamt unter der Telefonnummer 0371/488 6601.
Stadt Chemnitz