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PRESSEMITTEILUNG 279 Chemnitz, den 23.04.2008
Brauchtumsfeuer gehören auch in Chemnitz zur Walpurgisnacht
Damit gehören die traditionell auch als Hexenfeuer bezeichneten Feuer auch in Chemnitz an folgenden Standorten zum Programm am Vorabend sowie hier und da bis in die frühen Morgenstunden des 1. Mai.
Nachfolgend aufgelistet sind jeweils Veranstalter, Zeit und Ort der für den 30. April in Chemnitz genehmigten Brauchtumsfeuer:
- Ortschaftsrat/Freiwillige Feuerwehr Einsiedel: 20:30 bis 24 Uhr auf einem ausgewiesenen Feld
- Förderverein Freiwillige Feuerwehr Röhrsdorf: 20 bis 24 Uhr auf einem Feld an der Rabensteiner Straße/ Ecke Goetheweg
- Ortschaftsrat Mittelbach: 21 bis 9 Uhr auf dem Areal Am Kufensteig
- Bürgerverein Für Chemnitz: 19 bis 1 Uhr auf der Freifläche an der Sachsen-Allee am Thomas-Mann-Platz
- Heimatverein Euba: 21 bis 24 Uhr auf dem Grundstück Nr. 600b in Euba am Kirchweg
- Herr Bernd Dietrich: 21 bis 24 Uhr auf dem Feld am Lehngut in Euba
- VTB Chemnitz: 20 bis 24 Uhr auf dem Sportplatz Windweg, Guerickestraße 48
- Gewerkschaft der Polizei: 21 bis 00:30 Uhr an der Max-Saupe-Straße 45 im Objekt
- Himmelfahrtsverein Rabenstein: 20 bis 24 Uhr an der Kreisigstraße (Alte Bahnstrecke/Eselsbrücke)
- Freiwillige Feuerwehr Altchemnitz: 20 bis 24 Uhr an der Uhlerstraße 16
- Bürgerverein Chemnitz-Erfenschlag: 20 bis 24 Uhr auf dem Areal An der Walzenmühle 16
- Eigentümergemeinschaft Trinitatisstraße 13 - 17: 19 bis 24 Uhr an der Trinitatisstraße in Hilbersdorf
- Freiwillige Feuerwehr Stelzendorf: 20 bis 1 Uhr auf dem Feld an der Schaftreibe
- Freund GmbH & Co. KG: 18 bis 24 Uhr am Goetheweg 30
- Außerdem veranstaltet der Mittelsächsische Schaustellerverband am 30. April von 20 bis 1 Uhr auf dem Hartmannplatz in Chemnitz ein genehmigungsfreies Brauchtumsfeuer mit Feuerkörben.
Zum Vergleich: 2007 wurden in Chemnitz elf Hexenfeuer genehmigt; auf Grund der seinerzeit ausgerufenen Waldbrandstufe 3 konnten aber nur neun durchgeführt werden.
Damit das Brauchtumsfeuer stets ein großer Frühlings-Spaß bleibt, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt sein:
Dazu gehört die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsabstände – 200 Meter zur Autobahn, 100 Meter zu Gebäuden, 100 Meter zu Wäldern und zehn Meter zu brennbaren Gegenständen. Um die Feuerstelle selbst muss auf Flächen mit leicht brennbarem Bewuchs ein so genannter „Wundstreifen“ von einem halben Meter Breite eingehalten werden. Eigentlich selbstverständlich, aber – sicher ist sicher – in den Genehmigungsvoraussetzungen festgeschrieben ist, dass für alle Fälle geeignete Löschmittel bereitstehen. Nicht von ungefähr gehört eine vom Grundstücksbesitzer ggf. einzuholende Einverständniserklärung der Nachbarn ebenfalls zu den Genehmigungsvoraussetzungen.
Wird ein Antrag zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers von der Ordnungsbehörde abgelehnt, können Ablehnungsgründe zum Beispiel in der Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände liegen oder in unzureichenden Löschmitteln.
Der Antrag zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers ist zu richten an das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz, Sachgebiet Allgemeines Polizeirecht, Peretz-Haus, Elsasser Straße 8, 09120 Chemnitz.
Weitere Hinweise zum Thema sowie auch das Antragsformular stehen hier im Netz: www.chemnitz.de > Stadt mit Bürgernähe > Ämter & Service > Ortsrecht > Oft gesucht > Polizeiverordnung (Brauchtumsfeuer siehe § 13); das Formular ist zu finden unter Ämter & Service > Formulare > Öffentliche Sicherheit und Ordnung > Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines offenen Feuers.
(sk/ps)
Stadt Chemnitz