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PRESSEMITTEILUNG 297 Chemnitz, den 28.04.2008
Chemnitzer Bürger engagieren sich fürs Ehrenamt:
Bewerbungsschluss war am vergangenen Freitag (25.4.). Gesucht wurden in Chemnitz für die neue Amtsperiode 2009 bis 2013 im Ehrenamt insgesamt 940 Bewerber.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den vom Gesetzgeber festgelegten Kriterien gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Abgefragt werden dabei unter anderem Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Insolvenzverfahren, Vorstrafen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Bei der Wahl der in die Vorschlagsliste aufgenommenen Personen wird gemäß GVG darauf geachtet, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt wurden.
Nach Abschluss der Bewerbungsfrist folgt nun die Vorbereitung für die Wahl der Schöffen und ehrenamtlichen Richter:
Ausgereicht werden die Vorschlagslisten nun zunächst im öffentlichen Teil der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 05.06.2008. Danach werden sie dem Stadtrat in seiner Sitzung am 11.06.2008 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anschließend wird die beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Strafgerichtsbarkeit gegen Erwachsene gemäß GVG für eine Woche im Rathaus Chemnitz öffentlich ausgelegt. Die Übersendung der beschlossenen Vorschlagslisten der Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit und der Jugendschöffen erfolgt bis zum 15. August 2008 an das Amtsgericht, die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht bis zum 15. September 2008 an das Verwaltungsgericht. Die Wahl der Schöffen und ehrenamtlichen Richter wird dann durch einen Wahlausschuss an den jeweiligen Gerichten durchgeführt.
Stadt Chemnitz