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PRESSEMITTEILUNG 321 Chemnitz, den 08.05.2008
Verkaufsstellen offen an Feiertagen
Diese Regelung hat am 16. April 2008 der Sächsische Landtag mit einer Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten beschlossen.
Für die Stadt Chemnitz wurde mit einer Eilentscheidung der Oberbürgermeisterin am 30. April 2008 die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen entschieden. Die Verordnung ist am Tag ihrer Verkündigung im Amtsblatt der Stadt Chemnitz vom 7. Mai 2008 in Kraft getreten.
Danach dürfen die genannten Verkaufsstellen in der Stadt Chemnitz neben dem Pfingstsonntag auch am Ostersonntag, Reformationstag, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und am Totensonntag wie folgt geöffnet sein:
- Verkaufsstellen mit Bäcker- und Konditoreiwaren in der Zeit von 7 bis 11 und 14 bis 16 Uhr.
- Verkaufsstellen mit den Sortimenten Zeitungen/Zeitschriften, Blumen, frische Milch und Milcherzeugnisse Tag von 9 bis 15 Uhr.
Hinweis: Der genaue Wortlaut der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Chemnitz über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen ist veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Chemnitz vom 7. Mai 2008, Seite 13 – nachzulesen auch im Internet auf www.chemnitz.de > Button: Amtsblatt online
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