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PRESSEMITTEILUNG 368 Chemnitz, den 26.05.2008
Widersprüche gegen Umzug der Schweitzer-Mittelschule:
Da an der Schule jedoch nur rund 280 Kinder lernen, haben vermutlich nicht nur die Eltern, sondern auch andere Personen Widerspruch eingelegt. Aber: Damit der Widerspruch formell zulässig ist, muss der Widerspruchsführer persönlich von der Entscheidung betroffen sein.
Die meisten Beschwerdeführer haben jedoch nicht dargelegt, inwieweit sie vom geplanten Umzug betroffen sind. Somit muss die Stadtverwaltung in jedem Einzelfall recherchieren, ob Kinder der jeweiligen Beschwerdeführer überhaupt die Schweitzer-Schule besuchen oder dort angemeldet wurden.
Bei einem Widerspruch gegen die nach dem Stadtratsbeschluss erlassene Allgemeinverfügung handelt es sich um ein förmliches Verfahren und keine kostenfreie Petition, wie anscheinend viele Unterzeichner vermutet haben. Die Verwaltung sah sich deshalb in der Pflicht, die Widerspruchsführer über die rechtliche Bedeutung und eventuell entstehende Kosten aufzuklären. Das Schulverwaltungsamt hat entsprechende Briefe verschickt und informiert, dass der Widerspruch – wenn er aufrechterhalten wird – mit Kosten verbunden ist. Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben ihren Widerspruch seither bereits zurückgenommen.
Wer bei seinem Widerspruch bleibt, an den ergeht ein Widerspruchsbescheid. Für diesen sind 25 Euro zu bezahlen. Die Summe ist niedriger als ursprünglich mitgeteilt. Sie setzt sich aus Post- und Zustellungsgebühren sowie den Kosten für den nötigen Arbeitszeitanteil zusammen. Letztere hat die Verwaltung reduziert.
Bürgerinnen und Bürgern, die bis dato kein Informationsschreiben erhalten haben, bekommen eines, in dem der neue Betrag mitgeteilt und eine 14-Tages-Frist zur eventuellen Rücknahme des Widerspruchs eingeräumt wird.
Um den Beginn des neuen Schuljahres zu sichern und die erforderlichen Vorarbeiten für den Umzug der Albert-Schweitzer-Mittelschule zu leisten, soll in Kürze die sofortige Vollziehung des Stadtratsbeschlusses angeordnet werden.
Stadt Chemnitz