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PRESSEMITTEILUNG 38 Chemnitz, den 18.01.2008

Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter
für die neue Amtszeit 2009 bis 2013 gesucht

Bewerbungsunterlagen auch auf www.chemnitz.de –
Bewerbungsschluss am 18. bzw. 25. April 2008

Informationsveranstaltungen zur Schöffenwahl in der Volkshochschule

Im ersten Halbjahr 2008 sind bundesweit für die Amtszeit 2009 bis 2013 neue Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtliche Richter zu wählen. Die Stadt Chemnitz ist verpflichtet, etwa 940 Personen als Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit gegen Erwachsene, für das Jugendstrafrecht und ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht vorzuschlagen.

Verantwortungsvolles Ehrenamt
Schöffen und ehrenamtliche Richter vermitteln als juristische Laien zwischen Justiz und Bevölkerung. Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin. Schöffen und ehrenamtliche Richter wirken bei Amts- und Landgerichten in Verhandlungen zu Strafsachen gegen Erwachsene und Jugendliche sowie an Verwaltungsgerichten mit.
In der Hauptverhandlung üben die Schöffen und ehrenamtlichen Richter das Amt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie tragen dabei die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung.
Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt in hohem Maße unparteiisches, selbständiges Handeln, ein reifes Urteilsvermögen sowie geistige Beweglichkeit, und, wegen des Sitzungsdienstes, körperliche Eignung. Wer sich für ein solches Ehrenamt interessiert, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er das Urteil mitverantwortet.

Ein Schöffe und ehrenamtlicher Richter soll höchstens zu 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Für diese Tätigkeit wird der Schöffe und ehrenamtliche Richter entschädigt. Das Gesetz sieht die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Voraussetzungen für das Schöffenamt: Wer sich für das Schöffenamt bewerben möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen: deutscher Staatsbürger; Alter zwischen 25 und 69 Jahren; zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste wohnhaft in seiner Gemeinde (Verwaltungsgericht im Gerichtsbezirk); noch nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Jugendschöffen sollten darüber hinaus über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Unfähig zum Schöffenamt sind Personen, die infolge Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen; die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden; gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft wegen einer Tat, die zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes führen kann.

Nicht berufen werden in ein Schöffenamt sollen u.a. Personen, die wegen geistiger und körperlicher Gebrechen nicht zum Schöffenamt geeignet sind; in Vermögensverfall geraten sind; gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht geeignet sind; folgende Berufe ausüben: Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und deren letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert.
Es ist nicht notwendig, dass der Bewerber einer Partei, einem Verband oder einer sonstigen Organisation angehört.

Wahlverfahren
Die Auswahl der Schöffen und ehrenamtlichen Richter erfolgt über Vorschlagslisten, die im Jahr 2008 von den Gemeindevertretungen beschlossen werden.
Für Interessenten gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben: bei den Geschäftsstellen der Fraktionen des Stadtrates; bei den Parteien; bei anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, Kirchen, der Industrie- und Handelskammer, der Kreishandwerkerschaft, dem Stadtsportbund, der Technischen Universität, der Agentur für Arbeit. Diese Institutionen nehmen die Bewerbung entgegen. Bewerber können sich auch direkt an die Stadtverwaltung Chemnitz wenden – hier die Ansprechpartner:

Ansprechpartner für die Bewerbung als Schöffe Strafgerichtsbarkeit / ehrenamtlicher Richter Verwaltungsgericht:

Stadt Chemnitz, Zentrale Verwaltungsdienste
Markt 1 (Rathaus), 09111 Chemnitz
Sabine Knauth, Ruf 488-1061/Zimmer 416a, Monika Weickert, Ruf 488-1062/Zimmer 416b
E-Mail: schoeffenwahl@stadt-chemnitz.de

Ansprechpartner für die Bewerbung als Jugendschöffe:
Stadt Chemnitz, Amt für Jugend und Familie
Bahnhofstraße 53 (Moritzhof), 09111 Chemnitz
Frank Schreyer, Ruf 488-5115/Zimmer 447, Kerstin Fritzsche, Ruf 488-5667/Zimmer 478
E-Mail: frank.schreyer@stadt-chemnitz.de

Bei diesen Ansprechpartnern werden Bewerber auch zum Thema beraten. Bewerbungsunterlagen sind bei den o.g. Ansprechpartnern erhältlich und stehen im Internet unter www.chemnitz.de zum Download bereit (direkt von der Homepage aus).
Bewerbungsschluss ist der 18. April 2008, für die Bewerbung als Jugendschöffe am 25. April 2008.

Informationsveranstaltungen
Die Volkshochschule Chemnitz führt zum Thema Schöffenwahl am 29. März und am 12. April jeweils in der Zeit von 11 bis 12:30 Uhr Informationsveranstaltungen durch. Als Dozenten werden sächsische Berufsrichter das Schöffenamt vorstellen und auftretende Fragen beantworten.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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