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PRESSEMITTEILUNG 413 Chemnitz, den 11.06.2008
Bürgermeisterwahlen im Stadtrat: Drei Beigeordnetenposten werden vergeben
Insgesamt waren 33 Bewerbungen für die drei Beigeordnetenstellen eingegangen. Zehn entfielen auf das Dezernat eins, fünf auf das Dezernat zwei und 18 auf das Dezernat drei. Ein Kandidat hat heute seine Bewerbung für das Dezernat drei zurückgezogen.
Zum Verfahren: Die Sächsische Gemeindeordnung regelt das Verfahren. Für jeden Bürgermeisterposten wird einzeln abgestimmt. Der Stadtrat wählt in geheimer Wahl mit Stimmzetteln aus der jeweils kompletten Bewerberliste. Jedes Stadtratsmitglied einschließlich der Oberbürgermeisterin hat eine Stimme.
Im ersten Wahlgang muss die absolute Mehrheit erreicht werden. Dies bedeutet mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten, nicht der abgegebenen Stimmen. Wer wegen Befangenheit ausgeschlossen ist, wird nicht mitgerechnet. Schafft kein Kandidat die absolute Mehrheit, gehen die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen in den zweiten Wahlgang. Sollte dies für mehr als zwei Kandidaten gelten, wird per Los entschieden, wer an der Stichwahl teilnimmt.
Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Es ist der Bewerber gewählt, der mehr Stimmen als der Kontrahent erhalten ist. Herrscht auch dann Stimmengleichheit, entscheidet das Los.
Stadt Chemnitz