Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 415 Chemnitz, den 11.06.2008

Aufforderung zur Meldung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1990

Ansprechpartner und Erfassungsbehörde: Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Elsasser Straße 8

Mit der im Amtsblatt der Stadt Chemnitz Nr. 23 am 11. Juni 2008 veröffentlichten und auch unter www.chemnitz.de > AMTSBLATT online nachzulesenden Öffentlichen Bekanntmachung macht die Stadt Chemnitz darauf aufmerksam, dass nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig sind. Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).

Alle Personen des Geburtsjahrganges 1990, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden:
Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Fachbereich Meldebehörde, 09106 Chemnitz, (Sitz: Elsasser Straße 8). Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.

Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrtkosten am Ort der Erfassung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten