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PRESSEMITTEILUNG 437 Chemnitz, den 18.06.2008
Oberbürgermeisterin widerspricht Wahlbeschluss des Stadtrates nicht
Zur Begründung im Einzelnen:
Der gewählte Bewerber, Miko Runkel, besitzt die Befähigung zum Richteramt und ist bereits seit vielen Jahren als Richter im Freistaat Sachsen tätig. Die Einstellungsvoraussetzung „Befähigung zum Richteramt“ ist in der Verwaltungspraxis ebenso gebräuchlich wie die Einstellungsvoraussetzung „Volljurist“. Die Sächsische Gemeindeordnung sieht überhaupt keine formellen Eignungsmerkmale für den Zugang zu einer Beigeordnetenstelle vor.
Da es sich bei der Wahl um eine geheime Wahl handelt und Wahlentscheidungen der Stadträte auch nicht begründet werden müssen, kann die Auswahlentscheidung hinsichtlich ihrer Beweggründe nicht überprüft werden.
Eine Vorstellung der Bewerber im Stadtrat ist zwar wünschenswert, aber nicht zwingende Voraussetzung für eine Wahl der Beigeordneten. Deshalb ist der Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses, welche Bewerber sich im Stadtrat vorstellen sollen, zu akzeptieren.
Der nach der Wahl eingelegte Widerspruch des Stadtrates Christoph Paus einschließlich seiner Begründung konnte aus den genannten Gründen nicht berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Widerspruch durch die Oberbürgermeisterin besteht nicht. Herrn Paus selbst steht kein eigenes Widerspruchsrecht zu.
Nach §52 Abs. 2 S.1 SächsGemO ist von Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig ebenfalls geprüft worden, ob der Wahlbeschluss für die Stadt Chemnitz nachteilig sein könnte. Da neben den Einwendungen des Stadtrates Paus keine weiteren Einwendungen aus der Mitte des Stadtrates gekommen sind, ergibt sich keine Veranlassung zur Beanstandung. Dass der Wahlbeschluss die Interessen der Stadt oder des Gemeinwohls in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen könnte, ist nicht belegbar.
„Das Ergebnis der Prüfung und die Entscheidung schaffen Klarheit. Denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass wir zur Sacharbeit zurückkehren. Ich werde jedoch im Herbst dem Stadtrat einen Vorschlag machen, um das Verfahren zur Vorstellung der Kandidaten künftig zu ändern und transparenter zu gestalten“, sagt Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig.
Stadt Chemnitz