Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 450 Chemnitz, den 25.06.2008
Vorschlagslisten Jugendschöffen und Schöffen im Erwachsenstrafrecht werden öffentlich ausgelegt
Liste wird öffentlich vom 7. bis 14. Juli im BVZ Moritzhof ausgelegt
Bestätigt für die am Amtsgericht stattfindende Schöffenwahl hat der Jugendhilfeausschuss gestern Nachmittag in seiner Sitzung die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage Nr. B-150/2008 „Vorschlagsliste Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 des Jugendhilfeausschusses der Stadt Chemnitz“.
Die Liste enthält die zur Veröffentlichung gesetzlich vorgeschriebenen Daten der 352 Bewerberinnen und Bewerber und liegt vom 7. Juli bis 14. Juli 2008 zur Einsichtnahme öffentlich aus im Amt für Jugend und Familie (Sitz: Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53) im Zimmer 453. Hier kann die Liste eingesehen werden Montag bis Freitag jeweils von 8:30 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist im Amt für Jugend und Familie schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Liste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.
Stadtrat bestätigte Vorschlagsliste Schöffen im Erwachsenenstrafrecht
Liste wird öffentlich vom 7. bis 14. Juli im Rathaus am Markt ausgelegt
Bestätigt hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Juni 2008 mit Zustimmung zur Beschlussvorlage B-164/2008 die Vorschlagsliste mit 641 Bewerberinnen und Bewerbern für die am Amtsgericht Chemnitz stattfindende Wahl der Schöffen im Erwachsenenstrafrecht.
Die Vorschlagsliste wird vom 7. bis 14. Juli 2008 im Bereich der Zentralen Verwaltungsdienste (Sitz: Rathaus, Markt 1, Zimmer 416 a) öffentlich ausgelegt. Hier kann die Liste eingesehen werden Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 18 Uhr.
Gegen die Vorschlagsliste kann in der Zeit binnen einer Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Chemnitz oder dem Amtsgericht Chemnitz mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Stadt Chemnitz