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PRESSEMITTEILUNG 454 Chemnitz, den 25.06.2008

Im Jugendhilfeausschuss vorberaten:

Vorschulkinder mit Chemnitzpass sollen finanzielle Unterstützung erhalten

Chemnitzer Mädchen und Jungen, die im Vorschulalter sind, einen Chemnitzpass besitzen und eine Kindertagesstätte in Chemnitz besuchen, sollen in diesem Jahr mit von der Stadtverwaltung zusätzlich zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln ergänzend gefördert und unterstützt werden. Die von der Stadtverwaltung dazu zum Beschluss durch den Stadtrat vorbereitete Vorlage wurde gestern vom Jugendhilfeausschuss vorberaten und zum Beschluss empfohlen.

Folgt der Stadtrat am 9. Juli dem Verwaltungsvorschlag und dem einstimmigen Votum des Jugendhilfeausschusses, werden insgesamt 50.000 Euro für Kinder aus materiell benachteiligten Familien als ergänzende Förderung in Kindertageseinrichtungen der kommunalen sowie der freien Träger zur Verfügung gestellt.
Zuständig für die sachgerechte und sozialverträgliche Verwendung der finanziellen Mittel – auch dies ist im Beschlussvorschlag festgeschrieben – sind die Kindertagesstätten. Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel werden direkt in den Kitas sozial benachteiligten Mädchen und Jungen zu gute kommen und ihre gleichberechtigte Teilhabe möglich machen: So wird mit dem Geld z.B. die Teilnahme an Veranstaltungen finanziert und der Besuch von Museen. Spezielle, ebenfalls für die pädagogische Arbeit mit Vorschulkindern notwendige Arbeitsmaterialien für Lese-, Schreib- und Rechenübungen können für die von der ergänzenden Förderung betroffenen Kinder beschafft werden. Außerdem werden von der Einschulungspauschale für Vorschulkinder mit Chemnitzpass auch jeweils die Beiträge für die Ausgestaltung von selbst gestalteten Programmen, Projekttagen und Festen finanziert.

Mit dem Beschluss, so das zuständige Sozialamt, soll eine ergänzende Förderung von Kindern mit Chemnitzpass beim Schuleintritt und zur Vorbereitung auf die Schule erreicht werden. Damit können der Übergang von der Kita zur Schule gezielt unterstützt und Chancengleichheit als wesentliche Voraussetzung gerade für den erfolgreichen Beginn des neuen Lebensabschnittes Schule unterstützt werden. Wichtig für Eltern: Die erteilte Unterstützung wird nicht auf Leistungen wie Grundsicherung (nach SGB II) und Sozialhilfe (nach SGB XII) angerechnet.

Stimmt der Stadtrat Chemnitz der Verwaltungsvorlage B-144/2008 zu, können in Chemnitz derzeit etwa 500 Mädchen und Jungen im Vorschulalter unterstützt werden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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