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PRESSEMITTEILUNG 491 Chemnitz, den 10.07.2008
Brandschutz im Hotel „Mercure“: Stadt ordnet Maßnahmen an
Der Bescheid wurde dem Eigentümer zugestellt.
Entsprechend der Empfehlungen der Gutachter hat der Eigentümer die Umsetzung der Auflagen zu den Sofortmaßnahmen bereits realisiert. Die Durchführung der weiteren Schritte entsprechend des Maßnahmenkataloges des Bescheides wurde vom Eigentümer bestätigt. Erste Arbeiten werden in der 29. KW im Untergeschoss bis 1. Obergeschoss des Hotels beginnen. Die Mängelbeseitigung an den Installationsschächten der Obergeschosse ist für die 30. KW vorgesehen. Diese Arbeiten sind bis spätestens Jahresende abzuschließen.Der Bauherr ist verpflichtet, auch während der Bauzeit den Brandschutz zu gewährleisten und ein entsprechendes Konzept im Vorfeld bei dem Baugenehmigungsamt einzureichen.
Wichtig ist festzuhalten:
Die Mängel in den Installationsschächten liegen in den Bereichen der Bäder des Hotels. In diesen Nasszellen ist kaum brennbares Material vorhanden.
Im Falle eines Brandes wird die Brandmeldeanlage folgenden Einsatz der Feuerwehr auslösen: Der Brandherd ist punktgenau in der Brandmeldezentrale des Hotels angezeigt. Die Feuerwehr ist mit dem Feuerwehraufzug in der Lage, in kürzester Zeit in der betroffenen Etage an der Auslösestelle zu sein. Hier steht der Feuerwehr auf Grund des Vorhandenseins von nassen Steigleitungen sofort Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung und eine rasche Brandbekämpfung ist jederzeit möglich. Damit ist die Verlegung von Schläuchen bis in die 26. Etage nicht erforderlich.
Für das Hotel Mercure existiert seit der Errichtung ein Feuerwehreinsatzplan, der stets fortgeschrieben wird. Das Hotel steht unter „2. Alarm“, d. h. im Alarmfall rücken zwei Löschzüge der Berufsfeuerwehr an.
Für das Hotel Mercure existiert seit der Errichtung ein Feuerwehreinsatzplan, der stets fortgeschrieben wird. Das Hotel steht unter „2. Alarm“, d. h. im Alarmfall rücken 2 Löschzüge der Berufsfeuerwehr an.
Die Eintreffzeit von der Hauptfeuerwache beträgt ab Alarmierung durch Brandmelder etwa 4 Minuten. Wenn man davon ausgeht, dass ein Entstehungsbrand durch die in jedem Zimmer vorhandenen Rauchmelder entdeckt wird, kann einer Schließungsempfehlung für das Hotel aus der Sicht der Chemnitzer Feuerwehrexperten nicht gefolgt werden.
Das Baugenehmigungsamt und die Feuerwehr werden den Vollzug aller Auflagen begleiten.
Stadt Chemnitz