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PRESSEMITTEILUNG 512 Chemnitz, den 25.07.2008
Bundeselterngeld: Hinweis für schnelle Notzahlungen
Aufgrund des Zuständigkeitswechsels bei der Beantragung und Gewährung von Elterngeld/
Landeserziehungsgeld kann es zu längeren als den üblichen Bearbeitungszeiten kommen
und damit im Einzelfall auch zu finanziellen Engpässen in den Familien. Die Stadt Chemnitz als zuständiger Leistungsträger ab 1. August 2008 hat für diese Fälle eine Übergangslösung geschaffen:
Die Betroffenen sind aufgerufen, diese Möglichkeit auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, um eine Notlage rasch abzuwenden!
Haben Familien oder Alleinerziehende aufgrund ausbleibender Zahlungen des Elterngeldes kein oder kein ausreichendes Einkommen mehr, kann eine finanzielle Notlage durch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II abgewendet werden.
Hierzu können sich die Betroffenen umgehend an folgende Leistungsstellen die ARGE SGB II Chemnitz wenden:
- Elsasser Straße 10 (Postleitzahlen 09123, 09125,09127, 09128, 09130)
- Heinrich-Lorenz-Straße 35 (Eingangszone) für alle anderen Postleitzahlen.
Zur raschen Abwicklung ist trotzdem erforderlich, dass einige wichtige Unterlagen bereitgehalten werden:
- Mietvertrag,
- Einkommens- und Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Sparbücher) für die im Haushalt lebenden Familienangehörigen und den
- Personalausweis.
Die Betroffenen sind aufgerufen, diese Möglichkeit auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, um eine Notlage rasch abzuwenden!
Die Stadt Chemnitz als neuer Ansprechpartner für Elterngeld und Landeserziehungsgeld steht Ihnen ab 4. August dann vollständig zur Verfügung.
- Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz, Zimmer: 301, 302, 303
- Fon: 0371 488-50 11
E-Mail: soziale.leistungen@stadt-chemnitz.de
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