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PRESSEMITTEILUNG 515 Chemnitz, den 28.07.2008

Verwaltungsreform: Stadt Chemnitz übernimmt Aufgaben vom Land

53 neue Beschäftigte bei der Stadt Chemnitz

Rückstände sollen rasch abgearbeitet werden Zahlungen Eltern- und Erziehungsgeld und Landesblindengeld abgesichert

Im Januar 2008 beschloss der Sächsische Landtag das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG). Damit werden zum 1. August 2008 verschiedene Aufgaben, die bislang von Behörden des Freistaates Sachsen wahrgenommen wurden, den Kreisfreien Städten und Landkreisen übertragen.

Für folgende Aufgaben ist die Stadt Chemnitz ab 1. August unter anderem verantwortlich:

  • Sozialamt:
    Gewährung von Bundeselterngeld, Landeserziehungsgeld, Landesblindengeld und Anerkennung der Schwerbehinderung, sowie Ausgabe der Schwerbehindertenausweise.


  • Umweltamt:
    Umweltfach- und -vollzugsaufgaben für Wasser, Abfall, Altlasten, Bodenschutz, Immisions-/Klimaschutz, Naturschutz.


  • Grünflächenamt:
    Die Stadt übernimmt die Aufgaben als untere Forstbehörde. Dazu gehören: Forstaufsicht im Privatwald, Forstschutz im Gesamtwald, Waldbrandschutz, Umsetzen des Waldgesetzes sowie Mitwirken als Träger öffentlicher Belange im Wald.
Sozialamt bietet alle Leistungen unter einem Dach

Die neue Abteilung „Soziale Leistungen“ des Sozialamtes, die im Dienstgebäude Moritzhof barrierefrei und zentral gelegen zu erreichen ist, bearbeitet künftig alle Anträge auf Elterngeld, auf Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetzes und auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Bisher waren die Landesämter für Familie und Soziales dafür zuständig. Mit weiteren Leistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsicherung werden damit im Moritzhof zahlreiche soziale Dienstleistungen der Stadt unter einem Dach angeboten.

Zudem können Formulare für die Leistungen bzw. Freistellungen auch in allen Bürger-servicestellen bezogen werden und unter www.chemnitz.de herunter geladen werden.

Ab heute stehen die neuen Aufgabengebiete und die zum Teil veränderten Sprechzeiten der betroffenen Ämter im Internet unter www.chemnitz.de unter dem Stichwort Verwaltungsreform. Zudem liegen Informationsbroschüren zu den Neuerungen im Rathaus, allen Dienstgebäuden der Stadt und in den Bürgerservicestellen aus. Die Broschüren stehen auf Wunsch auch in Brailleschriftausgabe zur Verfügung.

53 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ab 1. August wechseln mit den Aufgaben 53 Beschäftigte vom Freistaat Sachsen in die Stadtverwaltung Chemnitz. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen im Umweltamt (26) und im Sozialamt (17) ihre Arbeit auf. Weitere Beschäftigte werden umgesetzt in das Baugenehmigungsamt, das Amt für Organisation und Informationsverarbeitung, das Schulverwaltungsamt, das Personalamt, das Grünflächenamt und in das Amt für Baukoordination und das Städtische Vermessungsamt.

Dazu müssen Büros und Technik mit der entsprechenden Software zum Start am Freitag zur Verfügung stehen. Die Vorbereitungen der Stadt dafür liegen im Zeitplan.

Laufende Verfahren und Bearbeitungsrückstände

Laufende Verfahren werden von den neuen Aufgabenträgern automatisch übernommen und dort abgeschlossen. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Freistaat Sachsen stellt sicher, dass es bei der Auszahlung von Landesblindengeld und Landeserziehungsgeld keine Verzögerungen geben wird. Dafür übernimmt er die technische Abwicklung sämtlicher Zahlungen der Monate August und September. Damit steht ausreichend Zeit für die Übernahme der neuen Aufgaben zur Verfügung, die termingerechte Zahlung an die Leistungsempfänger ist damit laut Sächsischen Staatsministeriums für Soziales gesichert.

Ziel ist es, die bisher üblichen Bearbeitungszeiten des Freistaates auch künftig einzuhalten. Jedoch übernimmt die Stadt mit dem Aufgabenübergang einen Bearbeitungsrückstand von rund 4.000 offenen Akten bei der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. „Dem wird jedoch durch zusätzliches Personal abgeholfen“, betont Bürgermeister Berthold Brehm. „Zudem ist es der Stadt gelungen, ausreichend ärztliche Gutachter zu gewinnen, die gemeinsam mit dem erfahrenen Personal des Freistaates für eine rasche Abarbeitung der Anträge zu sorgen“.

Übersicht: Aufgaben und Personalübergang zum 1. August 2008

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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