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PRESSEMITTEILUNG 523 Chemnitz, den 01.08.2008
Bundeselterngeld: Hinweis für schnelle Notzahlungen
Die Stadt Chemnitz als zuständiger Leistungsträger ab 1. August 2008 hat für diese Fälle eine Übergangslösung geschaffen:
Haben Familien oder Alleinerziehende aufgrund ausbleibender Zahlungen des Elterngeldes kein oder kein ausreichendes Einkommen mehr, kann eine finanzielle Notlage durch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (ARGE SGB II Chemnitz) abgewendet werden.
Betroffene sprechen persönlich bei der folgenden Stelle vor:
Sozialamt, Abt. Soziale Leistungen
Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz, Zimmer: 301, 302, 303
Fon: 0371 488-50 11 E-Mail: soziale.leistungen@stadt-chemnitz.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Zur raschen Abwicklung ist erforderlich, dass die Betroffenen folgende Unterlagen mitbringen: Mietvertrag, Einkommens- und Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Sparbücher) für die im Haushalt lebenden Familienangehörigen und den Personalausweis.
Ist tatsächlich kein oder nur geringes Familieneinkommen/Vermögen vorhanden, können Betroffene mit einer umgehenden Barzahlung durch die ARGE SGB II Chemnitz rechnen. Diese wird dann automatosch mit dem später gewährten Elterngeld verrechnet.
Stadt Chemnitz