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PRESSEMITTEILUNG 542 Chemnitz, den 08.08.2008
Betreten des Betriebsgeländes der Talsperre Euba verboten
Auch wenn das Sommerwetter manchen lockt: Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Benutzung der Talsperre Euba zum Baden, Schwimmen, Angeln etc. nicht gestattet ist. Auch das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt.
Verboten ist ebenfalls das Betreten der Staumauer und der Betriebseinrichtungen, insbesondere der Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Schiebeeinrichtungen, Podeste. Auch Dächer und Türme der Staumauer dürfen nicht be- und überstiegen werden.
Als Sachbeschädigung werden das Feuermachen, das Beschriften baulicher Anlagen und Einrichtungen sowie von Wegen ebenso wie sonstige Verunreinigungen geahndet.
Personen, die sich unbefugt auf dem Betriebsgelände der Talsperre Euba aufhalten, haften für alle Schäden, aus verbotenen Nutzungen beziehungsweise Handlungen entstehen können.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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