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PRESSEMITTEILUNG 579 Chemnitz, den 22.08.2008
Baumpflege im Schönherrpark: Maßnahmen aus Sicherheitsgründen notwendig
Ein in Auftrag gegebenes artenschutzrechliches Gutachten ergab, dass keiner der betroffenen Bäume als Lebensraum für Fledermäuse dient. Die vom Gutachter empfohlenen vorsorglichen Sicherheitsvorkehrungen werden natürlich durchgeführt. Der Gutachter empfiehlt weiterhin, die Fällungen im Zeitraum von August bis Oktober durchzuführen, damit die allgemeinen Beeinträchtigungen durch die Baumpflegearbeiten möglichst gering bleiben.
Das Grünflächenamt weist zudem darauf hin, dass die zur Fällung vorgesehenen Bäume ausschließlich aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß gegen den § 25 des Sächsischen Naturschutzrechts dar.
Ein Zusammenhang zwischen den zur Fällung führenden Schädigungen der Bäume und der Trompetter-Gießerei ist nach eingehender Prüfung nicht erkennbar. Insgesamt werden von etwa 2.500 Bäumen nur 33 Bäume gefällt. Diese Zahl stellt weder eine erhöhte Absterberate dar, noch wird der Baumbestand dadurch verringert, da durch die vorhandene Naturverjüngung (natürlicher Aufwuchs von Bäumen) der Gehölzbestand konstant bleibt.
Stadt Chemnitz