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PRESSEMITTEILUNG 581 Chemnitz, den 22.08.2008
Baumfällungen an der Rilkestraße und der Andréstraße
Rilkestraße:
Im Rahmen der Erschließung des Wohnparkes Küchwald wird die Verkehrsanbindung an die Rilkestraße erfolgen. Im Rahmen der Baufeldfreimachung ist es notwendig, dass 4 Nadelbäume gefällt werden. Die Baumfällgenehmigung liegt vor.
Die Ausnahmegenehmigung nach § 25 Sächsisches Naturschutzgesetz zur Fällung innerhalb der Vegetationsperiode wurde mit Bescheid vom 11.08.2008 durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt. Die Belange des Arten- und Naturschutzes werden beachtet.
Andréstraße
Im Zuge der Gehweginstandsetzung auf der Andréstraße wurde auf der Grundlage eines externen Gutachtens festgestellt, dass bei 4 Bäumen die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die Stadt Chemnitz plant deshalb im Rahmen der Bauarbeiten die Bäume zu fällen, um damit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Durch das Grünflächenamt wurde die Genehmigung dazu erteilt.
Die Ausnahmegenehmigung nach § 25 Sächsisches Naturschutzgesetz zur Fällung innerhalb der Vegetationsperiode wurde mit Bescheid vom 11.08.2008 durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt. Die Belange des Arten- und Naturschutzes werden beachtet.
Stadt Chemnitz