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PRESSEMITTEILUNG 662 Chemnitz, den 17.09.2008
Verbot für das Verbrennen von Pflanzenabfällen
Das Verbot kann nur dann von der Behörde aufgehoben werden, wenn es nachweisbar keine Alternativen zur Verbrennung gibt bzw. wenn diese unzumutbar sind. Dazu ist das Stellen eines formlosen Antrages mit Begründung an das Umweltamt, untere Abfallbehörde, Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz notwendig.
Alternativen zur Verwertung Pflanzenabfällen bietet die Stadt Chemnitz ihren Bürgern reichlich mit der Biotonne, den Wertstoffhöfen des ASR, der Eigenkompostierung mit Befreiung von der Biotonne und den gebührenpflichtigen 60-Liter-Laubsäcken (1 Euro pro Sack).
Die Abgabe der Laubsäcke, die es in der Kundendienstzentrale des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes auf der Blankenburgstraße 62 und in den Bürgerservicestellen der Stadt zu kaufen gibt, ist ganzjährig auf den Wertstoffhöfen möglich. Extra werden sie in der Zeit vom 15. September bis 30. November durch den ASR bei der turnusmäßigen Abholung der Bioabfälle entsorgt.
Auch Baum-/ Strauch- und Heckenschnitt können ganzjährig gemäß den Regelungen der Abfallsatzung kostenlos an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Es müssen also nicht ausschließlich nur die Ausnahmezeiträume April und Oktober der Pflanzenabfallverordnung genutzt werden.
Informationen und Auskünfte erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Umweltamt unter der Telefonnummer 488 3650 bzw. im Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb unter 4095 102. Außerdem informiert ein Faltblatt, das in allen Bürgerservicestellen und Rathäusern der Stadt Chemnitz ausliegt, umfassend zu dieser Problematik.
Stadt Chemnitz