Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 673 Chemnitz, den 24.09.2008

Wahlen 2009: Widerspruch gegen Adressauskünfte der Meldebehörde möglich

Im kommenden Jahr finden neben der Kommunalwahl (7. Juni) auch die Europawahl (7. Juni), die Landtagswahl (30. August) und die Bundestagswahl (27. September) statt. Parteien und Wählervereinigungen können sechs Monate im Vorfeld des Urnengangs so genannte Gruppenauskunft über Daten aus dem Melderegister verlangen.

Parteien und Wählergruppen nutzen die Adressdaten, um Wahlwerbung zielgerichtet zu versenden. Mitgeteilt werden Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens, akademischer Grad und gegenwärtige Anschriften.

Bürgerinnen und Bürger, die eine die Übermittlung ihrer Daten ausschließen wollen, können einen Widerspruch dagegen einlegen. Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz oder in der Meldebehörde, Elsasser Straße 8, oder einer der Bürgerservicestellen der Stadt einzureichen. Das Antragsformular ist in der Meldebehörde und in den Bürgerservicestellen erhältlich oder kann im Internet unter www.chemnitz.de -> Stadt mit Bürgernähe -> Ämter & Service -> Formulare heruntergeladen werden.

Bereits früher eingelegte Widersprüche gelten weiterhin, falls sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten