Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 673 Chemnitz, den 24.09.2008
Wahlen 2009: Widerspruch gegen Adressauskünfte der Meldebehörde möglich
Parteien und Wählergruppen nutzen die Adressdaten, um Wahlwerbung zielgerichtet zu versenden. Mitgeteilt werden Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens, akademischer Grad und gegenwärtige Anschriften.
Bürgerinnen und Bürger, die eine die Übermittlung ihrer Daten ausschließen wollen, können einen Widerspruch dagegen einlegen. Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz oder in der Meldebehörde, Elsasser Straße 8, oder einer der Bürgerservicestellen der Stadt einzureichen. Das Antragsformular ist in der Meldebehörde und in den Bürgerservicestellen erhältlich oder kann im Internet unter www.chemnitz.de -> Stadt mit Bürgernähe -> Ämter & Service -> Formulare heruntergeladen werden.
Bereits früher eingelegte Widersprüche gelten weiterhin, falls sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren.
Stadt Chemnitz