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PRESSEMITTEILUNG 72 Chemnitz, den 04.02.2008
Information aus dem Kassen- und Steueramt:
Das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz weist darauf hin, dass der Grundsteuerbescheid 2007 so lange seine Gültigkeit behält, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
Die Grundsteuer 2008 wird somit mit dem im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. Jahresbetrag zum 1. Juli oder 15. August fällig.
Die Grundsteuer 2008 wird somit mit dem im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. Jahresbetrag zum 1. Juli oder 15. August fällig.
Grundsteuerpflichtige werden gebeten, die Grundsteuer für 2008 ohne besondere Aufforderung weiterhin bis zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem für das Kalenderjahr 2007 zuletzt zugesandten Bescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen bzw. formlos vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.
Weitere Informationen auch im Internet auf der Homepage der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de > Link: Festsetzung der Grundsteuer
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