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PRESSEMITTEILUNG 763 Chemnitz, den 23.10.2008
Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz bis zum November
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen haben ergeben, dass an den in der Anlage aufgeführten Bäumen Schnittmaßnahmen durchgeführt bzw. Fällungen notwendig werden. Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §25 SächsNatSchg dar.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §25 SächsNatSchg dar.
Die Fäll- und Schnittmaßnahmen laut der als Anlage beigefügten Listen werden bis einschließlich November 2008 durchgeführt. Wo die Platzverhältnisse es zulassen, wird das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz eine Nachpflanzung veranlassen.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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