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PRESSEMITTEILUNG 774 Chemnitz, den 28.10.2008
Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen haben ergeben, dass an den in der Anlage genannten Bäumen dringender Handlungsbedarf besteht: Bei allen anstehenden Arbeiten (Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen) handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz eine Nachpflanzung veranlassen.
Die Fäll- und Schnittmaßnahmen laut der als Anlage beigefügten Liste werden nach Information aus dem Grünflächenamt bis einschließlich Dezember 2008 durchgeführt.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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