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PRESSEMITTEILUNG 815 Chemnitz, den 06.11.2008
Stadt Chemnitz beantragt Berufungszulassung gegen Urteil des VG Chemnitz
Die Stadt Chemnitz hat gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz die Zulassung der Berufung beantragt.
In der Verwaltungsstreitsache Fraktion Die Republikaner/DSU gegen die Oberbürgermeisterin und den Chemnitzer Stadtrat hatte das Gericht im September geurteilt, der Fraktionsname Die Republikaner/DSU sei zulässig, weil keine Gefahr bestehe, die Fraktion mit anderen im Stadtrat vertretenen Fraktionen zu verwechseln.
Die Stadt hingegen hatte argumentiert, dass die Bezeichnung Fraktion Die Republikaner/DSU den unzutreffenden Eindruck erwecke, die DSU sei im Chemnitzer Stadtrat vertreten.
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Stadt Chemnitz
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