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PRESSEMITTEILUNG 834 Chemnitz, den 12.11.2008
Winterdienstleistungen auf Wegen in städtischen Parks und Anlagen
Angesichts des nahenden Winters weist das Grünflächenamt auf die eingeschränkten Winterdienstleistungen auf Wegen in städtischen Parks und Anlagen hin.
Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen erfolgt entsprechend der Abstufung nach Verkehrswichtigkeit laut Straßenreinigungssatzung. Innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für die Wege.
Passanten werden um erhöhte Aufmerksamkeit beim Begehen solcher Wege gebeten, die oft als beliebte Abkürzung gelten. Auf einer Fläche von 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz in der Stadt beinhalten, können nur schwerpunktmäßig und nach Ableistung der Pflichtaufgaben Streu- und Räumarbeiten erbracht werden.
Die Stadt Chemnitz bittet um Verständnis, dass es wetterbedingt Einschränkungen bei der Nutzung von Wegen in Parks und Grünanlagen geben kann.
Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen erfolgt entsprechend der Abstufung nach Verkehrswichtigkeit laut Straßenreinigungssatzung. Innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für die Wege.
Passanten werden um erhöhte Aufmerksamkeit beim Begehen solcher Wege gebeten, die oft als beliebte Abkürzung gelten. Auf einer Fläche von 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz in der Stadt beinhalten, können nur schwerpunktmäßig und nach Ableistung der Pflichtaufgaben Streu- und Räumarbeiten erbracht werden.
Die Stadt Chemnitz bittet um Verständnis, dass es wetterbedingt Einschränkungen bei der Nutzung von Wegen in Parks und Grünanlagen geben kann.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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