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PRESSEMITTEILUNG 898 Chemnitz, den 11.12.2008

Weihnachtsfrieden vom 22. Dezember 2008 bis 4. Januar 2009

Auch in diesem Jahr hat die Stadt Chemnitz veranlasst, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden. Ebenso wie in den Vorjahren gibt es den so genannten „Weihnachtsfrieden“.

In der Zeit vom 22. Dezember 2008 bis 4. Januar 2009 wird deshalb grundsätzlich auf Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet, so Finanzbürgermeister Detlef Nonnen. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen würden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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