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PRESSEMITTEILUNG 900 Chemnitz, den 12.12.2008

Geändertes Wohngeldrecht ab 1. Januar 2009:
Mehr Chemnitzer Haushalte profitieren von Neuregelung

Mit Jahresbeginn 2009 tritt das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Von der Erhöhung des Wohngeldes können viele Chemnitzer Haushalte profitieren. Wohngeld wird wie bisher auch für Mieter von Wohnraum in Form des Mietzuschusses und für Eigentümer selbst genutzter Eigentumswohnungen oder Eigenheimen als Lastenzuschuss gewährt. Derzeit beziehen rund 3900 Haushalte in Chemnitz Wohngeld. Mit der Gesetzesänderung wird damit gerechnet, dass diese Zahl um mehr als 70 Prozent steigen wird, weil mehr Personen anspruchsberechtigt sind.

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK

  1. Wegfall der Baualtersklassen
    Die bisher vier unterschiedlichen Baualtersklassen fallen weg. Es gibt nur noch eine Baualtersklasse. Daraus ergibt sich, dass Personen, die älteren oder unsanierten Wohnraum bewohnen, künftig mehr Wohngeld erhalten können.
  2. Anhebung der Miethöchstgrenzen
    Die Miethöchstgrenzen werden um zehn Prozent angehoben.
  3. Einführung einer Heizkostenkomponente
    Erstmals wird eine Heizkomponente bei der Berechnung der anzuerkennenden Miete oder Belastung einfließen, welche sich ebenfalls erhöhend auf das Wohngeld auswirkt.
  4. Erhöhung der Auszahlbeträge des Wohngeldes
    Auch die Auszahlbeträge des Wohngeldes erhöhen sich. Die Erhöhung beträgt acht Prozent und trägt neben den weiteren Faktoren zu einer deutlichen Anhebung der Wohngeldzahlbeträge bei.

WAS IST ZU TUN?

Möglichkeit a: Sie erhalten bereits Wohngeld über den 31.12.2008 hinaus
Bei Wohngeldbewilligungen, die im Jahr 2008 ergangen sind und bei denen das Ende des Bewilligungszeitraumes im Jahr 2009 liegt, wird das bisherige Wohngeld weitergezahlt.

Die Neuberechnung ab 1. Januar 2009 erfolgt nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes von Amts wegen, so dass Sie für die rückwirkende Prüfung Ihres Wohngeldanspruchs ab1. Januar 2009 keinen Antrag stellen müssen.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums werden Sie von der Wohngeldbehörde gebeten, Auskunft über das Einkommen und die Miete ab Januar 2009 zu geben. Auf dieser Grundlage wird dann über den Wohngeldanspruch ab Januar 2009 neu entschieden.

Unabhängig davon kann auch weiterhin für eine Anschlussbewilligung frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Wiederholungsantrag bei der Wohngeldbehörde gestellt werden. Im Ergebnis erhalten Sie unter Umständen gleichzeitig zwei Bescheide. Einen für die rückwirkende Neuentscheidung ab Januar 2009 und einen Bescheid für den folgenden Zeitraum.

Möglichkeit b: Sie erhalten Wohngeld nur bis zum 31.12. 2008
In diesem Fall ist für die weitere Wohngeldgewährung ab Januar 2009 ein neuer Antrag erforderlich. Aufgrund der erheblichen rechtlichen Änderungen kann der bisherige Antrag für die Beantragung ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr verwendet werden Es steht hierfür ein neuer Vordruck zur Verfügung. Dieser Antrag kann ab sofort bei der Wohngeldbehörde gestellt werden. Über den Antrag kann jedoch erst ab 1. Januar 2009 entschieden werden.

Möglichkeit c: Sie erhalten kein Wohngeld und möchten Ihren Anspruch prüfen lassen
Wenn Sie bislang kein Wohngeld erhalten, aber einen eventuellen Anspruch prüfen lassen möchten, können Sie ebenfalls ab sofort einen Antrag auf Miet- bzw. Lastenzuschuss bei der Wohngeldbehörde stellen. Aus rechtlichen Gründen kann über einen Antrag jedoch erst ab 1. Januar 2009 entschieden werden.

Alle Änderungen und Beispiele im Überblick

ORGANISATORISCHES

Die neuen Vordrucke (einheitlich für Miet- und Lastenzuschuss), erhalten Sie in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz und im Sozialamt, Wohngeldbehörde, in der Abteilung Soziale Leistungen, Zimmer 304, Bahnhofstraße 53 in 09111 Chemnitz.

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
sowie Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Im Internet stehen Ihnen die neuen Formulare zum Herunterladen ab Montag, den 15. Dezember, unter www.chemnitz.de – Formulare, zur Verfügung.

Weitere Informationen über das neue Wohngeldrecht 2009: Informationen können regelmäßig über das Internet unter www.bmvbs.de bezogen werden. In der örtlichen Wohngeldbehörde (Stadt Chemnitz, Sozialamt) gibt es ab Mitte Dezember die kostenlose Broschüre „Wohngeld – Ratschläge und Hinweise“.

Wer Leistungen für den Lebensunterhalt nach anderen Leistungsgesetzen erhält (z.B. nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, also Hartz IV oder Sozialhilfe), bekommt die Wohn- und Heizungskosten auch weiterhin im Rahmen dieser Leistungen gewährt und ist deshalb nicht von den oben genannten Änderungen betroffen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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