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PRESSEMITTEILUNG 12 Chemnitz, den 07.01.2009
Wahljahr 2009: Keine Meldeauskunft an Parteien und Wählergruppen
Hintergrund Gruppenauskünfte
Außer im Zusammenhang mit Wahlen sieht das Sächsische Meldegesetz die Möglichkeit der Übermittlung personenbezogener Daten unter anderem an Medien, Adressbuchverlage und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sowie an Markt- und Meinungsforschungsinstitute vor. Bürger, die ihre Daten auch gegen solche Auskünfte schützen wollen, können einen Sperrvermerk im Melderegister eintragen lassen.
Mehr als 44.200 Chemnitzer Bürger haben bislang davon Gebrauch gemacht. Der Eintrag dieser Übermittlungssperren ist gebührenfrei und kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde beantragt werden.
Der Widerspruch gegen eine Adressauskunft kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde der Stadt Chemnitz erklärt werden. Das Formular „Antrag auf Widerspruch zur Weitergabe meiner Daten“ lässt sich unter www.chemnitz.de abrufen. Weitere Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger im Bürgeramt der Stadt Chemnitz.
Trotz Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten sollte jeder in seinem Privatbereich darauf achten, persönliche Daten nur dann preiszugeben, wenn dies unbedingt erforderlich ist.
Von dieser Regelung nicht betroffen sind weiterhin Einzelauskünfte, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. In der Regel erfolgen die Anfragen durch Privatinstitutionen, wenn deren Kunden oder Mitglieder neue Anschriften nicht mitgeteilt haben oder wenn Rechtsansprüche verfolgt werden (beispielsweise durch Inkassounternehmen und Rechtsanwälte).
In den vergangenen Jahren wurden durchschnittlich zwischen 60.000 und 70.000 Melderegisteranfragen gestellt, darunter 30.000 bis 40.000 Anfragen durch Private.
Stadt Chemnitz