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PRESSEMITTEILUNG 135 Chemnitz, den 25.02.2009
Konjunkturprogramm II: Maßnahmeliste mit Investitionsschwerpunkten Bildung, Sport, Lärmschutz
und Stadtentwicklung für mehr als 300 Projekte
Stadtrat entscheidet in außerplanmäßiger Sitzung am 11. März Kritik: Förderbedingungen des Freistaates verzögern rasche Umsetzung
Die Stadtverwaltung reicht die Liste der Maßnahmen, die im Zuge des Konjunkturprogramms II in Chemnitz umgesetzt werden sollen, am Mittwoch an die Fraktionen aus. Darüber informierte Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig in der Stadtratssitzung. Am kommenden Montag, den 2. März, wird die Oberbürgermeisterin mit den Fraktionsvorsitzenden sowie mit Vertretern von Kammern und Gewerkschaften über die Maßnahmeliste und deren Umsetzung in Chemnitz beraten. Am 11. März soll der Stadtrat in einer außerplanmäßigen Sitzung über die Maßnahmen entscheiden. Bis zum 6. März wird die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten.Die in den vergangenen Tagen zusammengestellte und gemäß der Förderbedingungen präzisierte Prioritätenliste mit mehr als 300 Projekten umfasst den Vorschlag der Verwaltung und die Vorschläge von Fraktionen, Beiräten und Ortschaftsräten sowie weiterer Einreicher. Insgesamt können über das Konjunkturprogramm II in den Jahren 2009 und 2010 rund 37 Millionen Euro zusätzlich in Chemnitz investiert werden. Davon muss die Stadt 7,4 Millionen Euro als Eigenanteil aufbringen, die der allgemeinen Rücklage entnommen werden sollen.
„Wir freuen uns sehr, dass die Vorgaben des Bundes an dieser Stelle unseren eigenen Investitionsschwerpunkte entsprechen“, so Barbara Ludwig. 65 Prozent der Summe, so die Vorgabe, werden in Bildung fließen, der Rest in Infrastrukturmaßnahmen. Diesen Kriterien entspricht auch die jetzt vorgelegte Prioritätenliste: 24 Millionen sollen in Schulen und Kitas investiert werden, 13 Millionen in Infrastrukturmaßnahmen. „In diesen Bereichen ist das Geld mit Sicherheit sehr gut angelegt, weil die Investitionen dringend gebraucht werden“, sagt die Oberbürgermeisterin.
Besonders gilt das für den Bereich der Chemnitzer Schulen: „Wir haben Projekte auf der Maßnahmeliste, deren Umsetzung wir für richtig und wichtig halten“, so Ludwig. Da der Freistaat die Mittel entsprechend geltender Fachförderrichtlinien ausreichen will, bestehe aber gerade im Bereich der Grundschulen die Befürchtung, dass einzelne Maßnahmen nicht gefördert werden. „Wir gehen davon aus, dass das Kultusministerium die Standorterhaltung für wichtiger und nachhaltiger hält als die Frage, ob wir heute schon sicherstellen können, wie viele Kinder zukünftig in welche Grundschule gehen.“
Ein zweiter Schwerpunkt der Maßnahmeliste konzentriert sich auf den Bereich Sport, weil der Nachholbedarf aus Sicht der Verwaltung unbedingt gegeben ist. „Das reicht von der Sanierung des Stadtbades bis hin zu Maßnahmen in Turnhallen und auf Sportplätzen“, so die Oberbürgermeisterin.
Dritter Schwerpunkt ist der Lärmschutz, den der Bund – anders als beispielsweise den oft geforderten kommunalen Straßenbau – in das Spektrum der förderfähigen Maßnahmen aufgenommen hat. Hier steht unter anderem die Leipziger Straße im Fokus.
Ein vierter Investitionsschwerpunkt ist die Stadthalle als wertvolle kulturelle Einrichtung in der sprichwörtlichen Mitte der Stadt, deren Sanierung und Aufwertung als Kongresszentrum über das Konjunkturprogramm II unterstützt werden soll.
„Insgesamt haben wir in der Maßnahmeliste Investitionsschwerpunkte festgelegt, die wichtig für die Entwicklung unserer Stadt sind“, sagt Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. Zugleich sei es darum gegangen, auch eine pragmatische Mischung aus großen und kleinen Projekten zu finden. Auch der prognostizierte Bauablauf spielte bei der Prioritätensetzung eine Rolle. Die Hälfte der Mittel aus dem Konjunkturprogramm II, so eine zentrale Forderung des Bundes, soll bereits in diesem Jahr verausgabt werden.
Den Zeitplan des Freistaates bewertet Barbara Ludwig unter diesem Gesichtspunkt als fraglich: Die Landesdirektion muss bis 31. März zu den Einzelmaßnahmen die jeweiligen gemeindewirtschaftlichen Stellungnahmen abgeben. Die eigentlichen Bewilligungen durch die Landesbehörden sind derzeit für den 15. Mai avisiert. Beim Schulhausbau jedoch hält sich der Freistaat schon jetzt eine Verlängerung zum 30. Mai 2009 offen. „Bei aller Vereinfachung des Vergaberechtes ist es realistisch kaum zu schaffen, bis Jahresende rund 18 Millionen auszugeben, wenn wir erst ab Juni ausschreiben können. Wir verlieren ab Beschluss des Stadtrates durch die Bearbeitung in den Landesbehörden fast drei Monate.“ Leider sei es bisher nicht gelungen, die zentrale Forderung nach der pauschalen Ausreichung der Mittel durchzusetzen, bedauerte Ludwig.
Stadt Chemnitz