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PRESSEMITTEILUNG 149 Chemnitz, den 02.03.2009
Konjunkturprogramm II: Beratung mit Kammern, Kreishandwerkerschaft, Gewerkschaften und Fraktionen zur praxisnahen Umsetzung
„Es geht darum, praxisnahe Wege zu finden, die keine zusätzlichen Barrieren aufbauen“, darin waren sich die Gesprächspartner einig. „Ziel ist, Arbeit und Beschäftigung für die Unternehmen der Region zu sichern.“
Während des Gesprächs wurden daher auch die geänderten Vergaberichtlinien thematisiert, die nach den Vorgaben von Bund und Land auch in Chemnitz umgesetzt werden sollen. Die Vereinfachung der Vergabeverfahren sieht vor, dass im Baubereich (VOB) bis 100.000 Euro freihändig vergeben sowie bei Aufträgen bis eine Million Euro beschränkt ausgeschrieben werden darf. Im Bereich der Leistungen (VOL) gilt künftig für beide Vergabearten eine Wertgrenze von 100.000 Euro. Diese geänderten Richtlinien gelten bis 31.12.2010. In Chemnitz sollen – je nach Wertumfang – in der Regel fünf Firmen ins Vergabeverfahren einbezogen werden. Unternehmen, die noch nicht auf der Liste jener Betriebe stehen, die an Ausschreibungen teilnehmen, werden gebeten, ihre Unterlagen einschließlich Eignungsnachweis an die Stadtverwaltung zu senden. Zu adressieren sind die Meldungen an das jeweils zuständige Amt (Hochbauamt, Tiefbauamt, Grünflächenamt, Zentrale Verwaltungsdienste, Bürgermeisteramt).
Die Gesprächspartner betonten, dass – wo immer möglich – Fristen für Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung verkürzt werden sollten. Denn: Die Maßgabe des Bundes, mindestens 50 Prozent der Mittel noch in 2009 zu verausgaben, ist angesichts der Verwaltungsrichtlinien des Freistaates Sachsen kaum verantwortlich umsetzbar.
Da es bisher nicht möglich war, eine pauschale Ausreichung der Mittel an die Kommunen zu erreichen, liegen zwischen dem Beschluss der Prioritätenliste im Stadtrat am 11. März und der Auftragserteilung mindestens drei Monate. Die Vertreter der Kammern und der Kreishandwerkerschaft baten daher darum, regulär für 2009 geplante Maßnahmen möglichst vorzuziehen, um die Zeit bis Juni nutzen zu können.
Nach dem Beschluss der Prioritätenliste in der außerplanmäßigen Stadtratssitzung am 11. März muss die Verwaltung die Förderanträge bis 23. März an die Landesdirektion Chemnitz senden. Gefordert wird dabei auch eine 40-prozentige Überzeichnung – es müssen also mehr Projekte eingereicht werden als bewilligt werden können. Die Behörde wird bis 31. März die verlangte gemeindewirtschaftliche Stellungnahme abgeben. Bis 14. April muss die Kommune dann die befürworteten Projekte bei der Bewilligungsbehörde (SAB, im Bereich Kitas: KSV) einreichen. Der Freistaat bewilligt die Anträge dann bis 15. Mai, im Schulhausbau bis 31. Mai. Um die Voraussetzung der Fördermittelbeantragung, eine Darstellung der Leistungsphase zwei, erfüllen zu können, wird die Verwaltung daher externe Planer einbeziehen.
Insgesamt stehen Chemnitz in den Jahren 2009 und 2010 mit dem Konjunkturprogramm II rund 37 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen zur Verfügung. Davon entfallen 7,4 Millionen Euro auf den Eigenanteil, den die Stadt aus der allgemeinen Rücklage finanzieren wird. Die übrige Summe verteilt sich auf Bund (75 Prozent) und Land (5 Prozent).
Die in den vergangenen Wochen zusammengestellte und vor wenigen Tagen an die Stadträte ausgereichte Prioritätenliste umfasst mehr als 300 Maßnahmen mit den Schwerpunkten Schulen, Kitas, Sport, Lärmschutz und Stadtentwicklung. Die Liste wurde anhand der Förderbedingungen – 65 Prozent Bildung, 35 Prozent Infrastruktur – zusammengestellt. Zugleich wurde darauf geachtet, große und kleine Projekte zu mischen sowie einen entsprechenden Mittelabfluss in 2009 zu ermöglichen.
Stadt Chemnitz