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PRESSEMITTEILUNG 159 Chemnitz, den 04.03.2009
Kulturausschuss bewilligt Mittel
Die Bezuschussung von kulturellen Einrichtungen und Projekten stand auf der Agenda des jüngsten Kultur- und Sportausschusses Chemnitz am 26. Februar 2009. Die Ausschussmitglieder stimmten beiden dazu vorgelegten Beschlussvorlagen zu.
Zwei finanzielle Fördervarianten kommen für diesen Zweck in Betracht - aus dem kommunalen Etat sowie aus Mitteln des Freistaates nach dem Gesetz über Kulturräume in Sachsen. Dieses vom Freistaat Sachsen 1994 eingeführte Gesetz bildet die Grundlage für Zuwendungen an regional bedeutsame kulturelle Einrichtungen und Vorhaben. Allein für diese Finanzspritze haben 2009 insgesamt 26 Projekte bzw. Kultureinrichtungen einen Antrag beim Kulturbüro gestellt.
Insgesamt gingen 118 Anträge auf Förderung von Kulturvorhaben bei der städtischen Einrichtung ein. Neben den bereits genannten 26 Einrichtungen, die vom urbanen Kulturraum Chemnitz nach Maßgabe des Sächsischen Kulturraumgesetzes gefördert werden, gibt es weitere 93 Projekte und Einrichtungen, die im Rahmen der kommunalen Kunst- und Kulturförderung eine Bezuschussung erhalten. Es gab 24 Erstantragsteller und - so hob der Leiter des Kulturbüros, Bernd Ruscher - hervor, 30 inhaltlich neue Vorhaben, die Förderanträge stellten.
Das Volumen der Anträge übersteigt um 500.000 Euro die derzeit im kommunalen Haushalt eingestellten 2,2 Millionen Euro für Kulturförderung.
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Stadt Chemnitz
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