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PRESSEMITTEILUNG 161 Chemnitz, den 04.03.2009
Service verbessert: Antragstellung zur Baumfällung vereinfacht
Wer eine Fällgenehmigung benötigt, kann ab sofort das verbesserte Serviceangebot der Stadt in Anspruch nehmen: Statt im Umwelt- und im Grünflächenamt muss künftig nur noch ein Antrag im Grünflächenamt gestellt werden. Alle zusätzlichen Genehmigungsverfahren werden innerhalb der Verwaltung abgewickelt.
Das Formular „Antrag auf Maßnahmen am Baumbestand / Baumfällantrag“ steht ab morgen im Netz auf www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Formulare.
Das Formular „Antrag auf Maßnahmen am Baumbestand / Baumfällantrag“ steht ab morgen im Netz auf www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Formulare.
Für unumgängliche Fällungen im Zeitraum vom 01. März bis 30. September eines jeden Jahres - also während der so genannten Vegetationsperiode - ist grundsätzlich nach Naturschutzgesetz eine gebührenpflichtige zusätzliche Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. Dieser bisher zusätzlich notwendige Antrag wird ab sofort vom Grünflächenamt bei Bedarf mit dem Antrag zur Baumfällung vermittelt - ausgefüllt werden muss dazu Punkt 5 des Antragsformulars. Damit entfallen für den Antragsteller der ggf. notwendige und bisher zusätzlich zu stellende Antrag und die bisher ebenfalls zusätzliche Bearbeitungszeit.
Eine Fällgenehmigung ist bis zu zwei Jahren gültig.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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