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PRESSEMITTEILUNG 189 Chemnitz, den 16.03.2009
Notwendige Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz im Frühjahr 2009 (I./II. Quartal)
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen durch das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz haben ergeben, dass an den in der Anlage übermittelten Bäumen im Stadtgebiet von Chemnitz dringender Handlungsbedarf besteht zu notwendigen Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen.
Die in der Liste aufgeführten Fäll- und Schnittmaßnahmen werden bis einschließlich II. Quartal 2009 realisiert.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich nach Information des Grünflächenamtes ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen. Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §25 SächsNatSchg dar.
Wo es die Platzverhältnisse zulassen, wird durch das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlasst.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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