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PRESSEMITTEILUNG 209 Chemnitz, den 24.03.2009

Überarbeitete Polizeiverordnung tritt am Donnerstag in Kraft

Veröffentlichung im morgigen Amtsblatt - Ordnungsamt gewährt 2 Wochen Schonfrist

Die neu gefasste Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz tritt am Donnerstag einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im morgigen Amtsblatt in Kraft. Einige Paragraphen wurden neu gefasst bzw. konkretisiert. Der Stadtrat hatte dies am 25. Februar beschlossen.

Die in der Polizeiverordnung enthaltenen Verbotstatbestände werden durch die vorliegende Fassung konkretisiert und zum Teil neu gestaltet, so dass eine größere Rechtssicherheit erzielt wird. Damit ist besser ersichtlich, welche konkreten Handlungen untersagt sind. Auch erfolgt hierdurch eine Stärkung der städtischen Position in möglichen Einspruchs- und Gerichtsverfahren.

Genereller Leinenzwang – Deutlich mehr Freilaufflächen

Zu den Neuregelungen zählt unter anderem die Einführung einer generellen Leinenpflicht für Hunde. Des Weiteren dürfen Hunde nicht auf Spiel- und Bolzplätze. Zudem müssen Hundehalter künftig beim Gassi gehen mindestens ein Behältnis für die Hinterlassenschaft ihres Tieres mit sich führen. Im Gegenzug erhöht die Stadt die Zahl der Hundwiesen deutlich:

• Grünfläche zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Rudolf-Krahl-Straße
• Grünfläche zwischen Scheffelstraße und Schlucht Heiztrasse
• Stadtpark zwischen Helbersdorfer Straße und Südring
• Stadtpark an der Gluckstraße • Park Kappel (Straße Usti-nad-Labem)
• Grünzug Augustusburger Straße zwischen Hans-Sachs-Straße und Jahnstraße
• Neue Schloßteichanlage
• Wilhelm-Külz-Platz
• Ludwig-Kirsch-Straße 2-8
• Schillerplatz zwischen Busbahnhof und Karl-Liebknecht-Straße
• Wahaweg (an der Geibelhöhe)
• Carl-von-Ossietzky-Straße
• Grünzug Augustusburger Straße östlich der Clausstraße sowie zwischen Dammstraße und Martinstraße
• Johannes-Dick-Straße
• Reichsstraße
• Südring/Robert-Siewert-Straße
• Park Morgenleite
• Gustav-Wünsch-Straße
• Wiesenbach (östlich des Rosenweges)

Öffnungszeiten für Bolz- und Spielplätze

Auch wird entsprechend der neuen Polizeiverordnung kontrolliert, dass Spiel- und Bolzplätze nur in der vorgesehenen Zeit von 8 bis 22 Uhr benutzt werden. Die Einhaltung dieser Zeiten überwacht vorwiegend die Polizei.

Ein weiteres Verbot soll vor allem Ordnung und Sicherheit in der Innenstadt verbessern: Aggressives Betteln ist ebenso wie der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten. Letzteres bezieht sich auf Personengruppen, die sich mit Alkohol außerhalb von Biergärten und ähnlichen dafür vorgesehenen gastronomischen Einrichtungen zum Trinken zusammenfinden.

Mehr Sauberkeit auf öffentlichen Straßen und Plätzen wünschen sich viele Bürger, deshalb wird auch das Wegwerfen von Abfall oder Zigarettenkippen mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet.

Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Regeln

14 Vollzugsbedienstete des Ordnungsamtes kontrollieren zu unterschiedlichen Zeiten als Doppelstreife in den Stadtteilen die Einhaltung der Polizeiverordnung und damit die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Behörde wird in den ersten 14 Tagen nach In-Kraft-Treten bei geringfügigen Delikten zunächst mündlich verwarnen und über die neue Rechtslage aufklären. Die Vollzugsbediensteten der Stadt sind an ihrer blauen Uniform erkennbar und weisen sich aus.

Sanktionen bei Uneinsichtigkeit

Sanktionen sind dann unumgänglich, wenn die Betroffenen nicht durch Aufklärung und Dialog zur Einsicht gebracht werden können. Die Strafen basieren auf dem Sächsischen Polizeigesetz als auch auf Spezialvorschriften wie der Polizeiverordnung. In diesem Zusammenhang sind die Bediensteten befugt, Personalien aufzunehmen oder Platzverweise auszusprechen.

Verstöße gegen den Leinenzwang werden nach der Schonfrist mit 50 Euro geahndet fällig. Im Wiederholungsfall steigen die Geldbußen für dieses Delikt drastisch. Schwerwiegend ist die Gefahr, die von Hunden auf Spiel- und Bolzplätzen für die eigentlichen Nutzer ausgehen kann. Deshalb wird bei Verletzung dieses Verbotes eine Strafe von mindestens 50 Euro, im Wiederholungsfall jedoch ein Bußgeld bis zu 1000 Euro fällig. Mit einer Verwarnung über 10 bis 15 Euro müssen Hundehalter zudem rechnen, wenn sie ohne die obligatorische „Tüte“ für die Hinterlassenschaft ihres Tieres angetroffen werden.

Auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen ist aggressives Betteln untersagt; dies wird durch Bedienstete der Stadt auch kontrolliert. Untersagt ist auch, sich ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkohol- oder Rauschmittelkonsums in Gruppen von mehr als zwei Personen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen niederzulassen, wenn dadurch wiederum unkontrolliertes und insbesondere aggressives Verhalten gegenüber Passanten folgt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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