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PRESSEMITTEILUNG 218 Chemnitz, den 26.03.2009

Für eine schnellere Umsetzung des Konjunkturprogramms II: Stadtrat ändert Hauptsatzung

Der Chemnitzer Stadtrat hat mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 28 Stimmen am Mittwochabend für die Dauer des Konjunkturprogramms II die Hauptsatzung geändert. Damit sind bis zum 31.12.2010 für die Maßnahmen des Konjunkturprogramms keine gesonderten Bauausführungsbeschlüsse erforderlich. Der Stadtrat hatte bereits in seiner außerplanmäßigen Sitzung am 11. März die Prioritätenliste mit den 104 umzusetzenden Projekten sowie die Inhalte möglicher Nachrücklisten beschlossen.

"Verwaltung und Stadtrat haben mit dieser Entscheidung ihr Mögliches getan, damit nach Eintreffen der Fördermittelbescheide sofort Aufträge an die Unternehmen der Region vergeben werden können", so Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. Dies entspreche der Idee des Konjunkturprogramms, Arbeit und Beschäftigung zu sichern. Darüber hinaus gilt die Vorgabe des Bundes, die Hälfte der Invesitionssumme - in Chemnitz sind dies 37 Millionen Euro für 2009 und 2010 - noch in diesem Jahr zu verausgaben.

Am vergangenen Montag, den 23. März, hat die Stadtverwaltung ihre Anträge fristgemäß bei der Landesdirektion zur Prüfung eingereicht. Die Behörde will bis zum 31. März die gemeindewirtschaftliche Stellungnahme abgeben. Danach muss die Stadt die ggf. zu ergänzenden oder zu korrigierenden Anträge bis zum 14. April beim Fördermittelgeber, der SAB, einreichen. Bis zum 15. Mai, im Falle der Schulen bis zum 31. Mai 2009, will der Freistaat über die Fördermittelvergabe entscheiden.

Um für die Stadträtinnen und Stadträte auch ohne separaten Bauausführungsbeschluss alle Vorgänge transparent zu gestalten, wird Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig in jeder Stadtratssitzung zur Umsetzung des Konjunkturprogramms informieren. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister berichten monatlich in ihren jeweiligen Fachausschüssen. Im Verwaltungs- und Finanzausschuss wird der Mittelabfluss, im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Baufortschritt dokumentiert.

Zwischen dem Eintreffen des Fördermittelbescheids und der Auftragsvergabe bekommen die Stadträtinnen und Stadträte zudem Gelegenheit, jeweils nach Bestätigung des Projekts durch das Rechnungsprüfungsamt gemäß §10 Kommunaler Haushaltsverordnung (KomHVO) innerhalb einer Woche Hinweise zu übermitteln. Hierfür wird den Geschäftsführern der Fraktionen die detaillierte Übersicht der jeweiligen Maßnahme zur Verfügung gestellt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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