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PRESSEMITTEILUNG 219 Chemnitz, den 26.03.2009

Stadtrat: Gastronomen werden von der Gebühr für Außenanlagen befreit

Die Chemnitzer Gastronomen werden 2009 ausnahmsweise von der Sondernutzungsgebühr für Außenanlagen befreit. Das hat der Stadtrat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen.

Grund für dieses Entgegenkommen sind die in diesem Jahr geplanten Bauarbeiten auf dem Innenstadt-Baufeld B3, die für die umliegenden Einrichtungen eine Beeinträchtigung ihres Freisitzbetriebs bedeuten. Ähnlich hatte die Stadt bereits 2001/2002 entschieden. Zugleich wird damit ein Beitrag geleistet, die Inhaber in Zeiten der Wirtschaftskrise zu unterstützen. Die Stadt verzichtet damit in diesem Jahr auf rund 66.000 Euro im Haushalt eingeplante Einnahmen.

Die Verwaltung entspricht mit dem Vorschlag zur Aussetzung der Gebühren dem Ergebnis eines Treffens von Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig mit Innenstadt-Gastronomen im Februar. „Wir wollen mit diesem Vorschlag in schwieriger Zeit ein Zeichen für die weitere Belebung der Chemnitzer Innenstadt setzen“, so die Oberbürgermeisterin.

Der Antrag zur Nutzung der Außenanlagen muss dennoch gestellt werden, auch wenn keine Gebühren erhoben werden. Damit ist gesichert, dass die Belange der Verkehrssicherheit und der Stadtbildgestaltung beachtet werden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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