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PRESSEMITTEILUNG 228 Chemnitz, den 31.03.2009

Pflanzenabfälle nicht verbrennen - Ausnahmen müssen genehmigt werden

Untere Abfallbehörde im Umweltamt weist auf umfangreiches und flächendeckendes Angebot zur Pflanzenabfallverwertung: Biotonne, Wertstoffhöfe, Eigenkompostierung

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist ganzjährig verboten.Auf das in der Pflanzenabfallverordnung - Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung – PflanzAbfV) festgeschriebene Verbot macht die untere Abfallbehörde im Umweltamt der Stadt Chemnitz aufmerksam. Die Behörde setzt nicht nur das Verbrennungsverbot durch, sondern prüft im Einzelfall auf formlosen schriftlichen Antrag, ob Pflanzenabfälle ausnahmsweise doch im Monat April oder Oktober verbrannt werden dürfen. Der Antragsteller hat dazu im Antrag unbedingt den Nachweis zu führen, dass ihm eine alternative Verwertung zur Verbrennung weder möglich noch zumutbar ist.
Eigentlich, so appelliert die untere Abfallbehörde, sollten aber nur wenige Bürger von der Ausnahme Gebrauch machen. Denn schließlich gibt es in Chemnitz ein umfangreiches und flächendeckendes Angebot zur Verwertung von Pflanzenabfällen, so z.B. mit der Biotonne oder auch über die Wertstoffhöfe des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes (ASR).

Standorte der Wertstoffhöfe in Chemnitz: Blankenburgstraße 62, Weißer Weg (an der Deponie) Jägerschlösschenstrasse 15 a, Straße Usti nad Labem 30, Kalkstraße 47
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr, Samstag 07:00 - 15:00 Uhr
Informationen im Internet unter www.asr-chemnitz.de

Auch Eigenkompostierung kommt für die Verwertung von Pflanzenabfällen in Frage, und wer sich für diese Variante entscheidet, wird von der Gebührenpflicht für die Biotonne entbunden. Wer Laubsäcke nutzen möchte, kann diese übrigens ganzjährig in der Kundendienstzentrale des ASR auf der Blankenburgstraße 62, in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz und auch auf den oben genannten Wertstoffhöfen zum Preis von 1 Euro pro Stück erwerben. Baum-, Strauch- und Heckenschnitt kann kostenlos auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Noch ein Hinweis: Pflanzenabfälle werden das ganze Jahr über, in jedem Monat, angenommen - also nicht etwa nur während der in der Pflanzenabfallverordnung genannten Ausnahmezeiträume (Monate April und Oktober). Wer dies berücksichtigt, kann nicht zuletzt auch ggf. Wartezeiten auf den Wertstoffhöfen während der beiden Ausnahmemonate vermeiden.

Weitere Informationen unter Ruf 0371/488-3650 sowie unter Ruf 0371/4095102/-103.
Zum Thema wurde vom Umweltamt auch ein informativer Flyer herausgegeben, der u.a. in den Infotheken im Rathaus am Markt und im Technischen Rathaus sowie in den Bürgerservicestellen der Stadt kostenfrei zum mitnehmen ausliegt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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