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PRESSEMITTEILUNG 250 Chemnitz, den 07.04.2009

Kommunalwahlen am 7. Juni 2009

208.000 Chemnitzer werden aufgerufen, den Stadtrat zu wählen – 22.000 Einwohner stimmen ab über die Ortschaftsräte

Am 7. Juni dieses Jahres sind 208.000 Chemnitzer aufgerufen, den Stadtrat zu wählen. Am gleichen Tag bestimmen 22.000 Einwohner bei Ortschaftsratswahlen in Einsiedel, Euba, Grüna, Klaffenbach, Kleinolbersdorf-Altenhain, Mittelbach, Röhrsdorf und Wittgensdorf, wer in diesen Gremien vertreten ist.
Für den Stadtrat werden 60 Stadträte und in den nachfolgend genannten Stadtteilen folgende Anzahl an Mitgliedern der Ortschaftsräte gewählt:
Einsiedel: 12; Euba: 10; Grüna: 14; Klaffenbach: 12; Kleinolbersdorf-Altenhain: 12; Mittelbach:12; Röhrsdorf: 13; Wittgensdorf: 12.

Chemnitz wurde für die Wahl in acht Kommunalwahlkreise eingeteilt. Für die Ortschaftsratswahlen gibt es keine gesonderte Wahlkreiseinteilung.

Bereits seit dem 19. März 2009 können Parteien und Wählervereinigungen Wahlvorschläge für die Stadtrats- und die Ortschaftsratswahlen einreichen. Für die Stadtratswahl kann jede Partei oder Wählervereinigung in jedem Wahlkreis einen Vorschlag, der höchstens 12 Bewerber enthalten darf, vorlegen. Die Frist dafür endet am Donnerstag, 23. April, 18 Uhr. Dann müssen alle Wahlvorschläge vollständig und in der Form, die Kommunalwahlgesetz oder Kommunalwahlordnung vorgeben, vorliegen.
Neben der namentlichen Nennung der Bewerber gehören dazu deren Zustimmungserklärungen, die Wählbarkeitsbescheinigungen sowie eine Niederschrift zur Mitgliederversammlung, auf der die Partei oder Wählervereinigung Namen und Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag festgelegt hat.

Wie Wahlvorschläge für die Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen einzureichen sind, wurde im Amtsblatt der Stadt Chemnitz Nr. 11 vom 18. März 2009 bekannt gemacht.
Jeder Wahlvorschlag für die Stadtratswahl muss von mindestens 25 Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sein dürfen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Ausgenommen von dieser Forderung sind Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen, die im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Stadtrat aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten sind. Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahlen benötigen mindestens 30 Unterschriften von Wahlberechtigten der Ortschaft, die nicht Bewerber des Wahlvorschlages sind. Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge können bis zum Ende der Einreichungsfrist am 23. April 2009, 18 Uhr im Rathaus der Stadt Chemnitz, Markt 1 geleistet werden.
Dabei muss der Unterstützer auf einem Unterschriftsblatt seine Anschrift, Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum angegeben. Auf Verlangen hat sich der Unterzeichner auszuweisen.

Unterstützungsunterschriften für die Stadtrats- und die Ortschaftsratswahlen können nach Einreichung des betreffenden Wahlvorschlags bis 23. April 2009, 18:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Chemnitz, Markt 1, in der Bürgerservicestelle im Erdgeschoss geleistet werden – siehe dazu auch die Bekanntmachung der Stadtratswahl und der Ortschaftsratswahlen in der Stadt Chemnitz am 7. Juni 2009 im Amtsblatt Nr. 11 vom 18. März 2009, Seite 5:

montags und mittwochs 09:00 bis 18:00 Uhr
dienstags und donnerstags, 09:00 bis 19:00 Uhr
freitags 09:00 bis 16:00 Uhr
sowie am 23. April 2009, 09:00 bis 18:00 Uhr.

Als fristgemäß eingegangen zählen alle Wahlvorschläge, die bis zum genannten Termin in der Dienststelle des Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses, Getreidemarkt 3, vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Stadtwahlausschuss, ob ein vorliegender Wahlvorschlag für die Wahl am 7. Juni 2009 zugelassen oder zurückgewiesen wird.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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