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PRESSEMITTEILUNG 262 Chemnitz, den 09.04.2009
Wildtierverbot muss in April-Sitzung des Stadtrates aufgehoben werden
Am 24. Oktober 2007 hatte der Stadtrat dafür votiert, beim Abschluss von Platzüberlassungsverträgen zwischen der Stadt Chemnitz und Zirkusunternehmen künftig die Leitlinien des Bundesverbraucherministeriums zu Tierschutz und artgerechter Haltung als Anforderung an die gastierenden Zirkusse aufzunehmen. Damit hätten unter anderem Menschenaffen, Nashörner, Giraffen oder Elefantenbullen nicht mehr auftreten dürfen.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz entschied daraufhin im Juli 2008 zugunsten eines klagenden Zirkusunternehmens, dass mit dieser Forderung die Berufswahlfreiheit unzulässig eingeschränkt werde.
Die Stadtverwaltung musste daraufhin am 21. Januar 2009 eine Vorlage zur Aufhebung des Beschlusses in den Stadtrat einbringen. Dieser Vorlage stimmten die Stadträte jedoch nicht zu.
Die Landesdirektion sah sich als Rechtsaufsichtsbehörde daraufhin veranlasst, die beiden vom Stadtrat gefassten Beschlüsse als rechtswidrig zu beanstanden. Die Stadt wurde aufgefordert, die beiden Beschlüsse bis zum 30. April 2009 aufheben.
„Wir müssen akzeptieren, dass wir von Rechts wegen auf diesem Wege unser Ziel, dem Tierschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen, leider nicht erreichen können“, sagte Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig.
Stadt Chemnitz