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PRESSEMITTEILUNG 264 Chemnitz, den 14.04.2009

Bestandsrückgang der unter Schutz stehenden Schwalben

Untere Naturschutzbehörde informiert über Lebensweise und Nestbau

In diesen Tagen und kommenden Wochen kehren die Schwalben aus ihren Winterquartieren zurück. Sie legen auf ihrem Flug tausende Kilometer zurück. Nur die Vögel, die es zurück in ihre Brutheimat geschafft haben, stehen für die arterhaltende Fortpflanzung zur Verfügung.
Während die Uferschwalbe die Chemnitzer Region nur im Durchzug berührt, brüten Rauchschwalbe und Mehlschwalbe hier. Wie viele andere Vogelarten haben sich die Schwalben in einem jahrhundertlangen Prozess so an den urbanen Lebensbereich angepasst, dass sie fast ausschließlich diesen zur Brut nutzen. Die Stallschwalbe, im Volksmund auch Rauchschwalbe genannt, baut ihr Nest meist im Inneren von Ställen. Auch Hofdurchfahrten und Schuppen werden als Brutplatz genutzt. Eine Stallschwalbe baut ein Nest nur, wenn ein paar Grundvoraussetzungen gegeben sind. So muss z.B. eine Nestunterlage wie ein Mauervorsprung oder ein vom Menschen angebrachtes Brettchen an der Wand vorhanden sein. Außerdem muss der Zuflug zum Nest dauerhaft möglich sein.
Im Gegensatz zu den Nestern der Rauchschwalbe findet man die der Mehlschwalbe meist an Gebäudeaußenseiten. Die Nester der Mehlschwalbe sind fester gebaut als die Nester der Rauchschwalbe.Bis auf einen kleinen Einflug sind sie meist völlig verschlossen, eine Anpassung an den der Witterung ausgesetzten Niststandort. Aktuelle Bauweisen, wie tiefe Dachüberstände, helle und raue Putze, scheinen Mehlschwalben derzeit als Ansiedlungstätten zu bevorzugen. Nicht selten werden daher auch neue Eigenheimsiedlungen durch Mehlschwalben besiedelt.

In den letzten Jahren sind die Bestände der Schwalben stark zurückgegangen. Sie stehen aus diesem Grund unter Schutz. Der Schutzstatus erstreckt sich nicht nur auf die Schwalben selbst, sondern auch auf ihre Nester. Selbst dann, wenn diese vorübergehend – wie im Winter – nicht genutzt werden. Im nächsten Jahr werden die alten Nester oft wieder von den Vögeln angenommen.
Die Untere Naturschutzbehörde erteilt gern weitere Auskünfte zur Lebensweise der Schwalben und zum Leben mit ihnen. Im Einzelfall kann die Naturschutzbehörde eine Ausnahme-genehmigung zur Beseitigung der Nester, z.B. im Zusammenhang mit Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen erteilen. Der Hauseigentümer sollte sich hierzu frühzeitig an die Behörde wenden, denn wer ungenehmigt Nester entfernt, handelt ordnungswidrig.

Bei Anfragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde, Telefon (0371) 488 36 47 oder 488 36 02.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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