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PRESSEMITTEILUNG 292 Chemnitz, den 20.04.2009
Hexenfeuer in Chemnitz vertreibt böse Geister
Die Walpurgisnacht ist ein traditionelles europäisches Fest am 30. April. Die Nacht erhielt ihren Namen nach der Heiligen Walpurga, deren Gedenktag bis ins Mittelalter am Tag ihrer Heiligsprechung am 1. Mai gefeiert wurde. Als Tanz in den Mai hat es wegen der Gelegenheit zu Tanz und Geselligkeit am Vorabend des Maifeiertags auch als urbanes, modernes Festereignis Eingang in private und kommerzielle Veranstaltungen gefunden. Mit dem Hexenfeuer (auch Maifeuer, Hexenbrennen) sollen die bösen Geister vertrieben werden.
Informationen zur Genehmigung
Die Anmeldefrist für ein Feuer ist für dieses Jahr beendet. Die Beantragung eines Feuers ist mindestens 10 Tage vorher einzureichen.
Für die Entzündung eines Feuers müssen Sicherheitsabstände beachtet werden. So muss ein Feuer mindestens 200 m von der Autobahn, 100 m von Gebäuden und von Waldrändern entfernt sein. 10 m Abstand muss das Feuer zu allen brennbaren Gegenständen haben. Um einem Flächenbrand vorzubeugen, muss bei Feuerstellen auf leicht brennbarem Bewuchs ein mindestens 50 cm breiter, so genannter Wundstreifen aus z.B. Steinreihen oder auch ein Graben errichtet sein.
Wird ein Antrag zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers von der Ordnungsbehörde abgelehnt, können Ablehnungsgründe zum Beispiel in der Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände liegen oder in unzureichenden Löschmitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.chemnitz.de/Satzungen und Formulare/Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Formular Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines offenen Feuers.
Stadt Chemnitz