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PRESSEMITTEILUNG 328 Chemnitz, den 05.05.2009

Pflanzensaft des Riesenbärenklaus kann zu verbrennungsähnlichen Symptomen beim Menschen führen

Invasive Pflanze verdrängt heimische Vegetation

Umweltamt und Ordnungsamt koordinieren Maßnahmen gegen weitere Verbreitung

Mit Beginn des Frühlings sprießen nicht nur die ersehnten Pflanzen wieder aus dem Boden, sondern auch die Pflanzen, die zu den so genannten „invasiven Pflanzenarten“ zählen, wie der Riesenbärenklau, auch Herkulesstaude oder Riesenkümmel genannt.

Foto Riesenbärenklau

Der Riesenbärenklau stammt ursprünglich aus dem Kaukasus und wurde 1817 nach England eingeführt. Seitdem hat er sich fast über ganz Europa ausgebreitet. Bei uns keimt der Riesenbärenklau im April bis Mai. Danach sieht man ihn einige Jahre als Rosettenpflanze. Erst mit der Blütenbildung erreicht er seine volle Größe von bis zu vier Metern Höhe. Die weißlichen Blütendolden enthalten mehrere zehntausend Samen, die nach ihrer Reifung ausfallen und sich durch Wasser, Wind und Bodenbewegungen verbreiten. Der Riesenbärenklau ist in seiner Vermehrungsstrategie heimischen Hochstauden weit überlegen. Er hat bei uns keine natürlichen Feinde, verdrängt sukzessive die heimische Vegetation und besiedelt schnell neue Standorte.

Der Pflanzensaft des Riesenbärenklaus enthält Furanocumarine (auch Furocumarine). Furocumarine sind sehr reaktiv. Unter Einwirkung von Sonnenlicht werden sie photoaktiviert. Gelangen Furocumarine auf die Haut und werden anschließend dem Sonnenlicht ausgesetzt, kommt es je nach Schwere zu verbrennungsähnlichen Symptomen wie Hautrötung, Schwellung, Blasenbildung, Läsionen, Photopigmentierung oder Narbenbildung.

Das Umweltamt und das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz koordinieren die Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Riesenbärenklaus. In den Naturschutzgebieten beseitigt das Umweltamt die invasive Pflanze. In allen anderen Fällen ist der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig. Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Vorkommen des Riesenbärenklaus über das Bürgertelefon des Ordnungsamtes (0371) 488 32 33 zu melden. Bei fachlichen Fragen zur selbstständigen Beseitigung der Pflanze wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an das Umweltamt, Telefon (0371) 488 36 02.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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