Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 333 Chemnitz, den 06.05.2009
Bewohnerparkzone ab 2. Juni erweitert im Bereich Reitbahn-, Wiesen-, Brauhaus-, Fritz-Reuter- sowie Karl-Immermann-Straße
Beantragt werden kann der Bewohnerparkausweis ab 11. Mai im Technischen Rathaus, Annaberger Straße 89, in der Verkehrsbehörde im Tiefbauamt. Das Antragsformular ist hier sowie in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz erhältlich und steht außerdem im Internet unter www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Formulare > Kfz-Wesen
Hinweise zu Antragstellung und Voraussetzungen sind veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Chemnitz Nr. 18 vom 06. Mai 2009, Seite 7 sowie im Internet unter www.chemnitz.de > Amtsblatt.
Zur Antragstellung: Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises muss der Antragsteller im ausgewiesenen Gebiet amtlich mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz gemeldet sein, ein Fahrzeug auf sich zugelassen haben oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzen (schriftliche Nutzungserklärung erforderlich). Diese Voraussetzungen sind durch den Antragsteller nachzuweisen. Dazu sind vorzulegen bzw. in Kopie beizufügen: Personalausweis mit gültiger Meldeanschrift bzw. bei Nebenwohnsitz eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als ein Jahr) und Fahrzeugschein sowie bei Nutzung eines Fremdfahrzeuges die Nutzungserklärung des Halters.
Um Wartezeiten zu vermeiden und die zügige Antragsbearbeitung zu sichern, werden die Bürger gebeten, ihren Antrag während der folgenden Sprechzeiten in der Verkehrsbehörde im Technischen Rathaus abzugeben bzw. den Antrag hier zu stellen:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30-12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises beträgt 20 Euro. Jeder Antragsteller hat Anspruch auf einen Parkausweis. Um Verständnis wird gebeten für den Hinweis, dass mit Erteilung des Parkausweises kein Anrecht auf einen bestimmten Stellplatz oder eine freie Stellfläche verbunden ist.
Bürgerinformation zur Bewohnerparkzone
Stadt Chemnitz