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PRESSEMITTEILUNG 338 Chemnitz, den 06.05.2009
Wildtierverbot: Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig widerspricht Beschluss des Stadtrates vom 29. April 2009
Der Stadtrat hatte im Oktober 2007 dafür votiert, beim Abschluss von Platzüberlassungsverträgen zwischen der Stadt Chemnitz und Zirkusunternehmen die Leitlinien des Bundesverbraucherministeriums zu Tierschutz und artgerechter Haltung als Anforderung an die gastierenden Zirkusse aufzunehmen. Damit hätten unter anderem Menschenaffen, Nashörner, Giraffen oder Elefantenbullen nicht mehr auftreten dürfen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz entschied daraufhin im Juli 2008 zugunsten eines klagenden Zirkusunternehmens, dass mit dieser Forderung die Berufswahlfreiheit unzulässig eingeschränkt werde.
Die Stadtverwaltung musste darum am 21. Januar 2009 eine Vorlage zur Aufhebung des Beschlusses in den Stadtrat einbringen. Dieser Vorlage stimmten die Stadträte jedoch nicht zu.
Die Landesdirektion sah sich als Rechtsaufsichtsbehörde daraufhin veranlasst, die beiden vom Stadtrat gefassten Beschlüsse als rechtswidrig zu beanstanden. Die Stadt wurde in einer Verfügung aufgefordert, die beiden Beschlüsse bis zum 30. April 2009 aufzuheben. In der Stadtratsitzung vom 29. April 2009 fand die entsprechende Vorlage jedoch wiederum keine Mehrheit.
Daraufhin musste Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig dem rechtswidrigen Beschluss nun widersprechen. Innerhalb der nächsten beiden Wochen, spätestens also bis zum 20. Mai, muss laut Sächsischer Gemeindeordnung nun eine Sondersitzung des Stadtrates einberufen werden, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen sein wird.
„So sehr ich das bedaure: Wir müssen akzeptieren, dass wir von Rechts wegen auf diesem Wege unser Ziel, dem Tierschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen, leider nicht erreichen können“, sagt Barbara Ludwig. Die gesetzlichen Vorgaben ließen keine andere Wahl. „Ich hoffe aber sehr, dass uns die Landesdirektion die Sondersitzung erspart und den Beschluss vorher aufhebt.“
Stadt Chemnitz