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PRESSEMITTEILUNG 38 Chemnitz, den 20.01.2009
Daten von Wasserbauwerken werden aufgenommen und erfasst
In diesem Jahr erfolgt bis 31. Dezember im Auftrag des Tiefbauamtes der Stadt Chemnitz das Erfassen von Daten an wasserbaulichen Anlagen im Gewässernetz II. Ordnung. Aufgenommen werden die Daten von Kreuzungsbauwerken, die im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Abfluss im Gewässer stehen oder die als Mündungsbauwerke für wasserwirtschaftliche Maßnahmen erforderlich sind.
Die Daten der für die kulturtechnische Nutzung des Wassers geschaffenen Sohlenbauwerke werden gleichfalls erfasst.
Die Daten der für die kulturtechnische Nutzung des Wassers geschaffenen Sohlenbauwerke werden gleichfalls erfasst.
Die Sichtung und Erfassung von Längen, Dimensionen und die Fotodokumentation in der Örtlichkeit beziehen sich nur auf Wasserbauwerke die im kommunalen Eigentum stehen. Die Beauftragten der Datenerfassung weisen sich auf Anforderung aus.
Mehr zu Wasserbauwerken erfahren Sie im Tiefbauamt der Stadt, Sachgebiet Brückenerhaltung, Wasserbau, Technisches Rathaus, Annaberger Straße 89 unter Telefon 0371/488 6663 und 0371/488 7739, Fax: 488 6695.
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Stadt Chemnitz
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