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PRESSEMITTEILUNG 397 Chemnitz, den 27.05.2009
Republikaner heißen jetzt Pro Chemnitz. DSU
Die Richter begründeten, die Stadträte seien bei der Bildung von Fraktionen frei. Eine Fraktion müsse nur über ein Mindestmaß an gemeinsamen politischen Überzeugungen verfügen. Darüber hinaus gebe es keine ausdrücklichen Regelungen zur Benennung von Stadtratsfraktionen. Außerdem sei eine Verwechslungsgefahr mit anderen Fraktionen ausgeschlossen, es sei „keine rechtlich erhebliche Verwechslungsgefahr zu erkennen“.
Das Argument, der Namenszusatz DSU sei irreführend, weil die DSU nicht über einen gewählten Kandidaten im Stadtrat vertreten sei, sondern alle Kandidaten 2004 über Wahlvorschläge der Republikaner in den Rat gekommen seien, rechtfertigen aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts keine Ablehnung der Umbenennung.
Auf ein Klageverfahren, wie es die Republikaner bereits 2008 anstrengten, um sich in Republikaner.DSU umbenennen zu können, könne man nicht verweisen, da „die rechtliche Existenz der Stadtratsfraktionen in Chemnitz spätestens mit dem Zusammentritt des am 7.6.2009 neu zu wählenden Stadtrats enden wird.“
Stadt Chemnitz