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PRESSEMITTEILUNG 4 Chemnitz, den 05.01.2009
Satzung über die Benutzung öffentlicher Grünanlagen untersagt das Betreten öffentlicher Eisflächen
Die vor allem noch in den nächsten Tagen zu erwartenden eisigen Temperaturen lassen Flüsse, Seen und Teiche gefrieren. Und so manch einer, besonders Kinder, lässt sich zum Betreten der Eisflächen verlocken. Doch hier heißt es: Betreten verboten!
Aus aktuellem Anlass verweist das Grünflächenamt auf die 2001 beschlossene Grün-anlagensatzung, die im Paragraf 3 (5) unter Punkt 13 festlegt:
„In öffentlichen Grünanlagen … ist den Benutzern insbesondere untersagt: ... Eisflächen zu betreten.“
Aus aktuellem Anlass verweist das Grünflächenamt auf die 2001 beschlossene Grün-anlagensatzung, die im Paragraf 3 (5) unter Punkt 13 festlegt:
„In öffentlichen Grünanlagen … ist den Benutzern insbesondere untersagt: ... Eisflächen zu betreten.“
Erwachsene sollten Vorbild sein und sich nicht scheuen Kinder zu warnen!
Einzig auf dem Stausee Oberrabenstein wäre bei entsprechender Eisstärke von mind. 15 cm Eislaufen möglich. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie dazu in der Essport und Freizeit GmbH unter der Telefonnummer 3389710.
Angebote zum Eislaufen in den Anlagen am Küchwald gibt es unter www.efc-chemnitz.de
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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