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PRESSEMITTEILUNG 418 Chemnitz, den 04.06.2009
Aufwandsentschädigung für Praktikanten
Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren, dass die Dauer von 3 Wochen übersteigt und für das kein Rechtsanspruch auf Vergütung oder Beihilfen besteht, wird eine Aufwandsentschädigung ab der 1. Praktikumswoche in Höhe von wöchentlich 20,00 EUR gewährt. Das Praktikum darf eine Dauer von 2 Monaten nicht überschreiten.
Ausgehend von einer überwiegenden Praktikumsdauer von 6 Wochen, können jährlich 200 Praktikanten, die eine Aufwandsentschädigung erhalten, ihr Praktikum absolvieren. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der für das Jahr 2009 für Personalkosten an Praktikanten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Zum Nachweis der Berechtigung haben die Bewerber/innen für ein Praktikum folgende Unterlagen zur Prüfung vorzulegen: rechtsgültige Immatrikulation an einer Hochschule, entsprechende Nachweise für Fach- und Fachoberschule, Bestätigung der Bildungseinrichtung über das vorgeschriebene Pflichtpraktikum, die zu vermittelnden Studieninhalte und die Dauer des Praktikums, Nachweis, dass der Schüler/Student für die Ausbildung keine weiteren Bezüge oder Beihilfen bezieht.
Stadt Chemnitz