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PRESSEMITTEILUNG 418 Chemnitz, den 04.06.2009

Aufwandsentschädigung für Praktikanten

Stadtrat beschließt Zahlung ab 1. Praktikumswoche

Der Stadtrat Chemnitz beschloss gestern auf seiner Sitzung die Zahlung von Aufwandsentschädigung für einen Teil der bei der Stadtverwaltung tätigen Praktikanten. Demnach wird eine Aufwandsentschädigung an Praktikanten gezahlt, die nicht bereits eine Vergütung aufgrund eines bestehenden Vergütungsanspruchs oder sonstige Bezüge erhalten. Schüler und Fachoberschüler, Fachschüler, Auszubildende erhalten keine Vergütung. Ist ein Praktikum Bestandteil einer Hochschulausbildung, darunter auch Fachhochschulausbildung und ist somit Bestandteil des Studiums, haben die Praktikanten weder Anspruch auf Vergütung noch auf Urlaub.

Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren, dass die Dauer von 3 Wochen übersteigt und für das kein Rechtsanspruch auf Vergütung oder Beihilfen besteht, wird eine Aufwandsentschädigung ab der 1. Praktikumswoche in Höhe von wöchentlich 20,00 EUR gewährt. Das Praktikum darf eine Dauer von 2 Monaten nicht überschreiten.

Ausgehend von einer überwiegenden Praktikumsdauer von 6 Wochen, können jährlich 200 Praktikanten, die eine Aufwandsentschädigung erhalten, ihr Praktikum absolvieren. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der für das Jahr 2009 für Personalkosten an Praktikanten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Zum Nachweis der Berechtigung haben die Bewerber/innen für ein Praktikum folgende Unterlagen zur Prüfung vorzulegen: rechtsgültige Immatrikulation an einer Hochschule, entsprechende Nachweise für Fach- und Fachoberschule, Bestätigung der Bildungseinrichtung über das vorgeschriebene Pflichtpraktikum, die zu vermittelnden Studieninhalte und die Dauer des Praktikums, Nachweis, dass der Schüler/Student für die Ausbildung keine weiteren Bezüge oder Beihilfen bezieht.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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