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PRESSEMITTEILUNG 481 Chemnitz, den 26.06.2009
Notwendige Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz im II. und III. Quartal
Die im gesamten Stadtgebiet Chemnitz kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen durch das städtische Grünflächenamt ergaben, dass für die in der Anlage aufgelisteten Bäume Schnittmaßnahmen bzw. Fällungen notwendig sind. Wann immer es die Platzverhältnisse zulassen, pflanzt das Grünflächenamt einen Baum nach.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um notwendige Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit wieder herstellen bzw. erhalten. Aufgrund bereits eingetretener Schadensfälle besteht bei einigen Bäumen akuter Handlungsbedarf. Alle Maßnahmen zur Gehölzunterhaltung im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §25 SächsNatSchg dar.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um notwendige Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit wieder herstellen bzw. erhalten. Aufgrund bereits eingetretener Schadensfälle besteht bei einigen Bäumen akuter Handlungsbedarf. Alle Maßnahmen zur Gehölzunterhaltung im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §25 SächsNatSchg dar.
Hinweis: Detaillierte Angaben zu den Baumfällungen und Baumschnittmaßnahmen für das II. und III. Quartal entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
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Stadt Chemnitz
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